Ja, das ist durchaus möglich. Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden und später wieder z.B. auf einen Familienangehörigen anmelden, haben Sie die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass Sie das Fahrzeug nicht wieder auf sich selbst anmelden, da dann üblicherweise die “alte” Versicherung wieder in Kraft tritt. Hier sind die Schritte, die Sie beachten sollten:
- Fahrzeugabmeldung: Melden Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle ab. Damit endet in der Regel Ihr bisheriger Versicherungsschutz und wird in eine Ruheversicherung umgestellt.
- Versicherungswechsel: Suchen Sie nach einer neuen Versicherungsgesellschaft, die Ihren Anforderungen und Vorstellungen entspricht. Vergleichen Sie dabei die Angebote verschiedener Anbieter hinsichtlich Preis, Leistung, Service und Kundenbewertungen.
- Neue Versicherung abschließen: Schließen Sie einen neuen Versicherungsvertrag ab. Sie erhalten dann eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Sie zur Neuanmeldung des Fahrzeugs benötigen.
- Fahrzeuganmeldung: Melden Sie Ihr Fahrzeug wieder an. Bei der Anmeldung benötigen Sie die eVB-Nummer Ihrer neuen Versicherung.
Bitte beachten Sie, dass während der Zeit der Abmeldung Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden darf. Planen Sie also entsprechend, wo Sie das Fahrzeug während der Abmeldung sicher unterbringen können.
Zudem ist es ratsam, erst dann das Fahrzeug abzumelden und eine neue Versicherung abzuschließen, wenn Sie sicher sind, dass der neue Versicherungsvertrag auch zustande kommt. In Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, und es kann teuer werden, wenn Sie ohne gültige Kfz-Versicherung erwischt werden.