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Kann ich die Ver­si­che­rung wech­seln wenn ich das Fahr­zeug abmel­den und nach einer Woche wie­der anmelde?

Ja, das ist durch­aus mög­lich. Wenn Sie Ihr Fahr­zeug abmel­den und spä­ter wie­der z.B. auf einen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen anmel­den, haben Sie die Mög­lich­keit, die Kfz-Ver­si­che­rung zu wech­seln. Wich­tig ist, dass Sie das Fahr­zeug nicht wie­der auf sich selbst anmel­den, da dann übli­cher­wei­se die “alte” Ver­si­che­rung wie­der in Kraft tritt. Hier sind die Schrit­te, die Sie beach­ten sollten:

  1. Fahr­zeug­ab­mel­dung: Mel­den Sie Ihr Fahr­zeug bei der zustän­di­gen Zulas­sungs­stel­le ab. Damit endet in der Regel Ihr bis­he­ri­ger Ver­si­che­rungs­schutz und wird in eine Ruhe­ver­si­che­rung umgestellt.
  2. Ver­si­che­rungs­wech­sel: Suchen Sie nach einer neu­en Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft, die Ihren Anfor­de­run­gen und Vor­stel­lun­gen ent­spricht. Ver­glei­chen Sie dabei die Ange­bo­te ver­schie­de­ner Anbie­ter hin­sicht­lich Preis, Leis­tung, Service und Kundenbewertungen.
  3. Neue Ver­si­che­rung abschlie­ßen: Schlie­ßen Sie einen neu­en Ver­si­che­rungs­ver­trag ab. Sie erhal­ten dann eine elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Num­mer), die Sie zur Neu­an­mel­dung des Fahr­zeugs benötigen.
  4. Fahr­zeug­an­mel­dung: Mel­den Sie Ihr Fahr­zeug wie­der an. Bei der Anmel­dung benö­ti­gen Sie die eVB-Num­mer Ihrer neu­en Versicherung.

Bit­te beach­ten Sie, dass wäh­rend der Zeit der Abmel­dung Ihr Fahr­zeug nicht auf öffent­li­chen Stra­ßen bewegt oder abge­stellt wer­den darf. Pla­nen Sie also ent­spre­chend, wo Sie das Fahr­zeug wäh­rend der Abmel­dung sicher unter­brin­gen können.

Zudem ist es rat­sam, erst dann das Fahr­zeug abzu­mel­den und eine neue Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, wenn Sie sicher sind, dass der neue Ver­si­che­rungs­ver­trag auch zustan­de kommt. In Deutsch­land besteht eine gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht, und es kann teu­er wer­den, wenn Sie ohne gül­ti­ge Kfz-Ver­si­che­rung erwischt werden.

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