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Kann ich mein Auto auf jemand ande­ren zulassen?

Ja, Sie kön­nen Ihr Auto grund­sätz­lich au eine ande­re Per­son zulas­sen. Der Fahr­zeug­hal­ter ist die Per­son, auf die ein Fahr­zeug zuge­las­sen ist. Dies darf nicht zwangs­läu­fig die Per­son sein, die das Fahr­zeug besitzt oder haupt­säch­lich nutzt. In die­sem Sin­ne könn­te auch jemand ande­res als Sie selbst als Hal­ter des Fahr­zeugs ein­ge­tra­gen sein.

Sie soll­ten dabei jedoch eini­ges beach­ten. Als Ers­tes ist der Fahr­zeug­hal­ter gegen­über den Behör­den für das Fahr­zeug ver­ant­wort­lich. Das betrifft zum Bei­spiel die Zah­lung der Kfz-Steu­er und die Ein­hal­tung von Fris­ten für Hauptuntersuchungen.

Ande­re könn­ten es Aus­wir­kun­gen auf die Kfz-Ver­si­che­rung haben. In der Regel ist es für die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten von Inter­es­se, wer das Fahr­zeug nutzt. Wenn der Hal­ter und der Haupt­nut­zer nicht die­sel­be Per­son sind, kann das zu Ver­si­che­rungs­prä­mi­en füh­ren. Es ist daher wich­tig, dass sich die Ver­si­che­rung über die tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­se informiert.

Dar­über hin­aus könn­te es recht­li­che Kon­se­quen­zen haben, wenn Sie Ihr Fahr­zeug auf jemand ande­ren zulas­sen, um zum Bei­spiel eine güns­ti­ge­re Ver­si­che­rungs­prä­mie zu erzie­len. Dies könn­te als Ver­si­che­rungs­be­trug ange­se­hen werden.

Es ist auch mög­lich, ein Auto auf jemand ande­ren zuzu­las­sen, aber es ist wich­tig, die Kon­se­quen­zen und recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu ver­ste­hen. In jedem Fall ist es rat­sam, sich bei den zustän­di­gen Behör­den und Ihrer Ver­si­che­rung zu infor­mie­ren, bevor Sie sol­che Schrit­te unternehmen.

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