Ja, Sie können Ihr Auto auf Ihre Frau versichern. Dabei gibt es zwei wichtige Begriffe zu unterscheiden: Halter und Versicherungsnehmer.
Der Halter eines Fahrzeugs ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Er oder sie ist gegenüber den für das Fahrzeug zuständigen Behörden, auch wenn er oder sie selbst das Auto fährt.
Der Versicherungsnehmer ist hingegen die Person, die den Versicherungsvertrag mit der Kfz-Versicherung abschließt und die Beiträge zahlt. Der Versicherungsnehmer darf nicht zwangsläufig der Halter sein.
Das heißt, Sie könnten Ihr Auto auf Ihre Frau als Versicherungsnehmerin versichern lassen, auch wenn das Auto weiterhin auf Sie als Halter zugelassen ist. Ein solches Vorgehen könnte zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Ihre Frau eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und somit günstigere Versicherungsbeiträge hat.
Sie sollten beachten, dass viele Versicherungen einen Zuschlag verlangen, wenn der Halter und der Versicherungsnehmer nicht identisch sind. Zudem muss die Versicherung in jedem Fall über alle Fahrer des Fahrzeugs informiert sein, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Auch wenn eine solche Konstellation grundsätzlich möglich ist, sollten Sie im Einzelfall immer die genauen Bedingungen mit Ihrer Versicherung klären und gegebenenfalls verschiedene Angebote einholen und vergleichen.