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Kann ich mein Auto auf mei­ne Frau versichern?

Ja, Sie kön­nen Ihr Auto auf Ihre Frau ver­si­chern. Dabei gibt es zwei wich­ti­ge Begrif­fe zu unter­schei­den: Hal­ter und Versicherungsnehmer.

Der Hal­ter eines Fahr­zeugs ist die Per­son, auf die das Fahr­zeug zuge­las­sen ist. Er oder sie ist gegen­über den für das Fahr­zeug zustän­di­gen Behör­den, auch wenn er oder sie selbst das Auto fährt.

Der Ver­si­che­rungs­neh­mer ist hin­ge­gen die Per­son, die den Ver­si­che­rungs­ver­trag mit der Kfz-Ver­si­che­rung abschließt und die Bei­trä­ge zahlt. Der Ver­si­che­rungs­neh­mer darf nicht zwangs­läu­fig der Hal­ter sein.

Das heißt, Sie könn­ten Ihr Auto auf Ihre Frau als Ver­si­che­rungs­neh­me­rin ver­si­chern las­sen, auch wenn das Auto wei­ter­hin auf Sie als Hal­ter zuge­las­sen ist. Ein sol­ches Vor­ge­hen könn­te zum Bei­spiel sinn­voll sein, wenn Ihre Frau eine bes­se­re Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se) und somit güns­ti­ge­re Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge hat.

Sie soll­ten beach­ten, dass vie­le Ver­si­che­run­gen einen Zuschlag ver­lan­gen, wenn der Hal­ter und der Ver­si­che­rungs­neh­mer nicht iden­tisch sind. Zudem muss die Ver­si­che­rung in jedem Fall über alle Fah­rer des Fahr­zeugs infor­miert sein, um den Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu gefährden.

Auch wenn eine sol­che Kon­stel­la­ti­on grund­sätz­lich mög­lich ist, soll­ten Sie im Ein­zel­fall immer die genau­en Bedin­gun­gen mit Ihrer Ver­si­che­rung klä­ren und gege­be­nen­falls ver­schie­de­ne Ange­bo­te ein­ho­len und vergleichen.

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