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Kann man die KFZ Ver­si­che­rung nach einem Unfall wechseln?

Ja, man kann die Kfz-Ver­si­che­rung nach einem Unfall wech­seln. Aller­dings soll­te man ein paar Din­ge beachten:

  1. Son­der­kün­di­gungs­recht: Nach einem Unfall haben Sie in der Regel ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Sie kön­nen also auch außer­halb der regu­lä­ren Kün­di­gungs­fris­ten (in der Regel ist das der 30. Novem­ber eines Jah­res) kün­di­gen. Dazu müs­sen Sie Ihre Kün­di­gung inner­halb von einem Monat nach Regu­lie­rung des Scha­dens durch die Ver­si­che­rung einreichen.
  2. Höhe­re Prä­mi­en: Es ist zu beach­ten, dass Sie nach einem Unfall, für den Sie haft­bar gemacht wer­den, in eine höhe­re Scha­den­frei­heits­klas­se ein­ge­stuft wer­den könn­ten, was zu höhe­ren Prä­mi­en führt. Dies gilt auch, wenn Sie die Ver­si­che­rung wech­seln, da die neue Ver­si­che­rung Ihre Scha­den­his­to­rie berück­sich­ti­gen wird.
  3. Infor­ma­ti­ons­pflicht: Wenn Sie nach einem Unfall Ihre Kfz-Ver­si­che­rung wech­seln möch­ten, müs­sen Sie den neu­en Ver­si­che­rer über den Unfall infor­mie­ren. Die­se Infor­ma­ti­on ist rele­vant für die Berech­nung Ihrer Versicherungsprämie.

Es emp­fiehlt sich daher, vor einem Wech­sel die Kon­di­tio­nen genau zu prü­fen und ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen. Manch­mal kann es sinn­voll sein, trotz eines Unfalls bei der aktu­el­len Ver­si­che­rung zu blei­ben, vor allem wenn sie Rabatt­schutz anbie­tet, was den Ver­lust der Scha­den­frei­heits­klas­se nach einem Unfall verhindert.

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