Ja, man kann die Kfz-Versicherung nach einem Unfall wechseln. Allerdings sollte man ein paar Dinge beachten:
- Sonderkündigungsrecht: Nach einem Unfall haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können also auch außerhalb der regulären Kündigungsfristen (in der Regel ist das der 30. November eines Jahres) kündigen. Dazu müssen Sie Ihre Kündigung innerhalb von einem Monat nach Regulierung des Schadens durch die Versicherung einreichen.
- Höhere Prämien: Es ist zu beachten, dass Sie nach einem Unfall, für den Sie haftbar gemacht werden, in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden könnten, was zu höheren Prämien führt. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung wechseln, da die neue Versicherung Ihre Schadenhistorie berücksichtigen wird.
- Informationspflicht: Wenn Sie nach einem Unfall Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, müssen Sie den neuen Versicherer über den Unfall informieren. Diese Information ist relevant für die Berechnung Ihrer Versicherungsprämie.
Es empfiehlt sich daher, vor einem Wechsel die Konditionen genau zu prüfen und verschiedene Angebote zu vergleichen. Manchmal kann es sinnvoll sein, trotz eines Unfalls bei der aktuellen Versicherung zu bleiben, vor allem wenn sie Rabattschutz anbietet, was den Verlust der Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall verhindert.