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Kann man die KFZ Versicherung nach einem Unfall wechseln?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Sie können Ihre Kfz-Versicherung nach einem Unfall wechseln — allerdings gelten dabei wichtige Regeln bezüglich Kündigungsfristen, Schadenstufen und Prämienberechnung. Der Wechsel ist möglich, aber Ihre Schadenhistorie wird von der neuen Versicherung berücksichtigt.

Ja, Sie kön­nen Ihre Kfz-Ver­si­che­rung nach einem Unfall wech­seln — aller­dings gel­ten dabei wich­ti­ge Regeln bezüg­lich Kün­di­gungs­fris­ten, Scha­den­stu­fen und Prä­mi­en­be­rech­nung. Der Wech­sel ist mög­lich, aber Ihre Scha­den­his­to­rie wird von der neu­en Ver­si­che­rung berücksichtigt.

Son­der­kün­di­gungs­recht nach Schadensregulierung

Nach einem Unfall mit Scha­dens­re­gu­lie­rung durch Ihre aktu­el­le Ver­si­che­rung haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Die­ses ermög­licht Ihnen, außer­halb der regu­lä­ren Kün­di­gungs­frist (stan­dard­mä­ßig 30. Novem­ber) zu kün­di­gen. Wich­tig: Die Kün­di­gung muss inner­halb eines Monats nach voll­stän­di­ger Regu­lie­rung des Scha­den­falls bei Ihrer bis­he­ri­gen Ver­si­che­rung ein­ge­hen. Ver­säu­men Sie die­se Frist, ver­fällt das Son­der­kün­di­gungs­recht und Sie sind an die regu­lä­re Kün­di­gungs­frist gebunden.

Ein­stu­fung und Prämienauswirkungen

Ein selbst­ver­schul­de­ter Unfall führt zur Her­ab­stu­fung in Ihrer Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se). Dies wirkt sich direkt auf Ihre Prä­mie aus — meist um 20–40% Anstieg. Wich­tig zu wis­sen: Neue Ver­si­che­rer über­neh­men Ihre aktu­el­le SF-Klas­se nicht auto­ma­tisch. Sie begin­nen oft bei einer nied­ri­ge­ren Ein­stu­fung oder berück­sich­ti­gen die Scha­dens­ge­schich­te bei der Tarif­be­rech­nung. Eini­ge Ver­si­che­rer mit Rabatt­schutz (auch Scha­den­frei­heits­ra­batt-Ver­si­che­rung genannt) las­sen nach einem Unfall die SF-Klas­se unver­än­dert — das kann beim aktu­el­len Ver­si­che­rer güns­ti­ger sein als ein Neuwechsel.

Offen­le­gungs­pflicht und Neuberechnung

Sie sind ver­pflich­tet, den neu­en Ver­si­che­rer vor Ver­trags­ab­schluss über den Unfall zu infor­mie­ren. Ver­schwei­gen von Scha­dens­his­to­rie kann zur Prä­mi­en­rück­for­de­rung oder im Scha­dens­fall zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung füh­ren. Die neue Ver­si­che­rung berück­sich­tigt die­se Infor­ma­ti­on bei der Tarif­be­rech­nung — ein güns­ti­ger Neu­wech­sel ist des­halb oft nicht realistisch.

Prak­ti­sche Check­lis­te für den Versicherungswechsel

  • Regu­lie­rungs­da­tum che­cken: Berech­nen Sie die Ein-Monat-Frist ab voll­stän­di­ger Schadensregulierung
  • Rabatt­schutz-Tari­fe ver­glei­chen: Fra­gen Sie bei­de Ver­si­che­rer, wel­che SF-Klas­se ange­rech­net wird
  • Ange­bo­te mit Scha­dens­his­to­rie ein­ho­len: Geben Sie den Unfall bei Ver­glei­chen an, nicht erst später
  • War­te­frist beden­ken: Man­che Ver­si­che­rer gewäh­ren erst nach 3 Jah­ren rabatt­frei Einstufung
  • Selbst­be­tei­li­gung erhö­hen: Dies kann Prä­mi­en nach Unfäl­len sen­ken und einen Wech­sel wirt­schaft­li­cher machen
  • Kün­di­gung schrift­lich ein­rei­chen: Beglau­big­te Kopie für Ihre Unter­la­gen anfertigen
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