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Kann man ein Auto auf 2 Per­so­nen anmelden?

In Deutsch­land ist es so gere­gelt, dass ein Auto immer nur auf eine Per­son als Hal­ter ange­mel­det wer­den kann. Das bedeu­tet, die­se Per­son wird im Fahr­zeug­brief und ‑schein als allei­ni­ger Eigen­tü­mer des Fahr­zeugs geführt. Sie sind ver­ant­wort­lich für alle Ver­pflich­tun­gen, die mit dem Besitz des Fahr­zeugs ver­bun­den sind, ein­schließ­lich der Kfz-Steu­er und der Kfz-Ver­si­che­rung.

Obwohl ein Fahr­zeug nur einen ein­ge­tra­ge­nen Hal­ter haben kann, kön­nen jedoch meh­re­re Per­so­nen als Fah­rer des Fahr­zeugs in der Kfz-Ver­si­che­rung ein­ge­tra­gen wer­den. Dies kann zum Bei­spiel der Fall sein, wenn bei­de Part­ner eines Paa­res das­sel­be Auto regel­mä­ßig nut­zen. In die­sem Fall soll­ten bei­de Per­so­nen als Fah­rer bei der Kfz-Ver­si­che­rung ange­ge­ben wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass sie im Fall eines Unfalls abge­si­chert sind.

Bit­te beach­ten Sie, dass alle genann­ten Regeln und Ver­fah­ren dem deut­schen Recht ent­spre­chen. In ande­ren Län­dern kön­nen ande­re Rege­lun­gen gelten.

Bei Fra­gen oder Unklar­hei­ten emp­fiehlt es sich, sich an eine Zulas­sungs­stel­le oder Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter zu wen­den. Dort kön­nen Sie detail­lier­te Infor­ma­tio­nen und Rat­schlä­ge zu Ihrer spe­zi­fi­schen Situa­ti­on erhalten.

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