In Deutschland ist es so geregelt, dass ein Auto immer nur auf eine Person als Halter angemeldet werden kann. Das bedeutet, diese Person wird im Fahrzeugbrief und ‑schein als alleiniger Eigentümer des Fahrzeugs geführt. Sie sind verantwortlich für alle Verpflichtungen, die mit dem Besitz des Fahrzeugs verbunden sind, einschließlich der Kfz-Steuer und der Kfz-Versicherung.
Obwohl ein Fahrzeug nur einen eingetragenen Halter haben kann, können jedoch mehrere Personen als Fahrer des Fahrzeugs in der Kfz-Versicherung eingetragen werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn beide Partner eines Paares dasselbe Auto regelmäßig nutzen. In diesem Fall sollten beide Personen als Fahrer bei der Kfz-Versicherung angegeben werden, um sicherzustellen, dass sie im Fall eines Unfalls abgesichert sind.
Bitte beachten Sie, dass alle genannten Regeln und Verfahren dem deutschen Recht entsprechen. In anderen Ländern können andere Regelungen gelten.
Bei Fragen oder Unklarheiten empfiehlt es sich, sich an eine Zulassungsstelle oder Ihren Versicherungsanbieter zu wenden. Dort können Sie detaillierte Informationen und Ratschläge zu Ihrer spezifischen Situation erhalten.