Ja, bei den meisten Kfz Versicherern ist es möglich, die Autoversicherung im November zu kündigen. Das liegt daran, dass die meisten Kfz-Versicherungen einen einjährigen Vertrag haben, der jeweils zum 1. Januar des Jahres beginnt. Daher ist der Stichtag für eine reguläre Kündigung der 30. November.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und der Versicherer muss spätestens zum 30. November vorliegen. Sie können die Kündigung per Post, Fax oder in einigen Fällen auch per E‑Mail senden. Es ist ratsam, sich eine Bestätigung der Kündigung von der Versicherung zusenden zu lassen, um im Zweifelsfall einen Nachweis zu haben.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn beispielsweise der Versicherungsbeitrag erhöht wird, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt meistens einen Monat ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie über die Beitragserhöhung informiert wurden. Auch im Falle eines Schadens haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Bevor Sie jedoch Ihre Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie bereits eine neue Versicherung gefunden haben. Denn in Deutschland besteht eine Versicherungspflicht für alle Fahrzeughalter. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann Ihnen helfen, Geld zu sparen und einen Versicherungsschutz zu finden, der besser auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Daher lohnt es sich, regelmäßig die Angebote verschiedener Kfz Versicherer zu vergleichen.