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Kann man jede Auto­ver­si­che­rung im Novem­ber kündigen?

Ja, bei den meis­ten Kfz Ver­si­che­rern ist es mög­lich, die Auto­ver­si­che­rung im Novem­ber zu kün­di­gen. Das liegt dar­an, dass die meis­ten Kfz-Ver­si­che­run­gen einen ein­jäh­ri­gen Ver­trag haben, der jeweils zum 1. Janu­ar des Jah­res beginnt. Daher ist der Stich­tag für eine regu­lä­re Kün­di­gung der 30. November.

Eine Kün­di­gung muss immer schrift­lich erfol­gen und der Ver­si­che­rer muss spä­tes­tens zum 30. Novem­ber vor­lie­gen. Sie kön­nen die Kün­di­gung per Post, Fax oder in eini­gen Fäl­len auch per E‑Mail sen­den. Es ist rat­sam, sich eine Bestä­ti­gung der Kün­di­gung von der Ver­si­che­rung zusen­den zu las­sen, um im Zwei­fels­fall einen Nach­weis zu haben.

Es gibt aller­dings auch Aus­nah­men von die­ser Regel. Wenn bei­spiels­wei­se der Ver­si­che­rungs­bei­trag erhöht wird, ohne dass sich der Leis­tungs­um­fang ändert, haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Dies gilt meis­tens einen Monat ab dem Zeit­punkt, zu dem Sie über die Bei­trags­er­hö­hung infor­miert wur­den. Auch im Fal­le eines Scha­dens haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Bevor Sie jedoch Ihre Kfz-Ver­si­che­rung kün­di­gen, soll­ten Sie sicher­stel­len, dass Sie bereits eine neue Ver­si­che­rung gefun­den haben. Denn in Deutsch­land besteht eine Ver­si­che­rungs­pflicht für alle Fahr­zeug­hal­ter. Ein Wech­sel der Kfz-Ver­si­che­rung kann Ihnen hel­fen, Geld zu spa­ren und einen Ver­si­che­rungs­schutz zu fin­den, der bes­ser auf Ihre per­sön­li­chen Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten ist. Daher lohnt es sich, regel­mä­ßig die Ange­bo­te ver­schie­de­ner Kfz Ver­si­che­rer zu ver­glei­chen.

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