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Kann man jeder­zeit von Voll­kas­ko zu Teil­kas­ko wechseln?

Die Mög­lich­keit, von einer Voll­kas­ko- zu einer Teil­kas­ko­ver­si­che­rung zu wech­seln, hängt von den spe­zi­fi­schen Bestim­mun­gen Ihres Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges und den Richt­li­ni­en Ihres Ver­si­che­rers ab. In der Regel ist ein sol­cher Wech­sel meist nur zum Ende der Ver­si­che­rungs­pe­ri­ode mög­lich, in Deutsch­land typi­scher­wei­se zum 1. Janu­ar des fol­gen­den Jahres.

Der Wech­sel erfor­dert eine schrift­li­che Benach­rich­ti­gung an Ihren Ver­si­che­rer. Die Kün­di­gungs­frist beträgt übli­cher­wei­se einen Monat vor Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. Soll­ten Sie beab­sich­ti­gen, Ihre Ver­si­che­rung zu wech­seln, ist es rat­sam, sich früh­zei­tig mit Ihrem Ver­si­che­rer in Ver­bin­dung zu set­zen, um alle not­wen­di­gen Schrit­te und Fris­ten zu klären.

Es ist wich­tig zu beden­ken, dass die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung einen gerin­ge­ren Schutz als die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet. Sie deckt in der Regel Schä­den durch Feu­er, Dieb­stahl, Glas­bruch, Sturm, Hagel und Über­schwem­mun­gen ab, nicht jedoch selbst­ver­schul­de­te Unfall­schä­den oder Van­da­lis­mus, die durch die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt würden.

Bevor Sie einen Wech­sel in Betracht zie­hen, soll­ten Sie daher sorg­fäl­tig abwä­gen, ob die gerin­ge­ren Prä­mi­en die redu­zier­te Deckung recht­fer­ti­gen. Dies kann ins­be­son­de­re von der Wert Ihres Autos und Ihrem per­sön­li­chen Sicher­heits­be­dürf­nis abhängen.

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