In Deutschland ist es grundsätzlich nicht möglich, zwei Fahrzeuge mit demselben Nummernschild zu betreiben. Jedes Auto muss individuell zugelassen und versichert sein und erhält dabei ein eigenes Kennzeichen.
Eine Ausnahme von dieser Regelung sind sogenannte Wechselkennzeichen. Diese können für zwei auf den gleichen Fahrzeughalter zugelassene Fahrzeuge beantragt werden, die in der gleichen Fahrzeugklasse liegen und die gleiche Art von Kraftstoff verwenden. Allerdings dürfen beide Fahrzeuge nicht gleichzeitig mit demselben Kennzeichen im Straßenverkehr genutzt werden.
Die Verwendung eines einzigen Nummernschildes für zwei Fahrzeuge würde auch gegen die Zulassungs- und Versicherungsbestimmungen verstoßen und könnte zu Strafen führen, einschließlich des Verlusts des Versicherungsschutzes.