Die Regeln für das begleitete Fahren, auch bekannt als „Fahren mit 17“, verlangen, dass die Begleitperson bestimmte Kriterien erfüllt, um für diese Rolle geeignet zu sein. Eine dieser Anforderungen ist, dass die Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben darf.
Diese Regelung ist dazu gedacht, sicherzustellen, dass die Begleitperson ein verantwortungsvoller und sicherheitsbewusster Fahrer ist. Eine Person, die mehrere Verstöße gegen die Verkehrsordnung begonnen hat, wird nicht als geeigneter Kandidat für die Rolle der Begleitperson angesehen.
Wenn Sie nur einen Punkt in Flensburg haben, können Sie noch als Begleitperson fungieren. Haben Sie jedoch mehr als einen Punkt, sind Sie leider nicht mehr für diese Rolle geeignet.
Auch Fahranfänger sollten sich dessen bewusst sein, dass Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, auch während des begleiteten Fahrens, zu Punkten in Flensburg führen können, was wiederum Auswirkungen auf ihr Fahrerlaubnis haben kann.