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Kann man mit einem Punkt in Flens­burg beglei­te­tes Fah­ren machen?

Die Regeln für das beglei­te­te Fah­ren, auch bekannt als „Fah­ren mit 17“, ver­lan­gen, dass die Begleit­per­son bestimm­te Kri­te­ri­en erfüllt, um für die­se Rol­le geeig­net zu sein. Eine die­ser Anfor­de­run­gen ist, dass die Begleit­per­son nicht mehr als einen Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter in Flens­burg haben darf.

Die­se Rege­lung ist dazu gedacht, sicher­zu­stel­len, dass die Begleit­per­son ein ver­ant­wor­tungs­vol­ler und sicher­heits­be­wuss­ter Fah­rer ist. Eine Per­son, die meh­re­re Ver­stö­ße gegen die Ver­kehrs­ord­nung begon­nen hat, wird nicht als geeig­ne­ter Kan­di­dat für die Rol­le der Begleit­per­son angesehen.

Wenn Sie nur einen Punkt in Flens­burg haben, kön­nen Sie noch als Begleit­per­son fun­gie­ren. Haben Sie jedoch mehr als einen Punkt, sind Sie lei­der nicht mehr für die­se Rol­le geeignet. 

Auch Fahr­an­fän­ger soll­ten sich des­sen bewusst sein, dass Ver­stö­ße gegen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung, auch wäh­rend des beglei­te­ten Fah­rens, zu Punk­ten in Flens­burg füh­ren kön­nen, was wie­der­um Aus­wir­kun­gen auf ihr Fahr­erlaub­nis haben kann.

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