Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), früher als Deckungskarte oder Doppelkarte bekannt, ist ein Nachweis darüber, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Sie benötigen die eVB-Nummer, um Ihr Auto anzumelden, umzumelden oder abzumelden.
Haben Sie von einem Versicherer eine eVB-Nummer erhalten, aber noch keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen, können Sie grundsätzlich noch die Versicherung wechseln. Sie sind nicht dazu verpflichtet, bei dem Versicherer, von dem Sie die eVB-Nummer erhalten haben, auch tatsächlich den Vertrag abzuschließen. Sie könnten also einen anderen Versicherer wählen und eine neue eVB-Nummer anfordern.
Aber Achtung: Haben Sie die eVB-Nummer bereits für die Anmeldung, Ummeldung oder Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs genutzt, wird in der Regel automatisch ein Versicherungsvertrag mit dem jeweiligen Versicherer abgeschlossen.
In diesem Fall müssten Sie den bestehenden Vertrag erst kündigen oder widerrufen, bevor Sie zu einem neuen Versicherer wechseln können. Hierbei sind die üblichen Kündigungsfristen und ‑bedingungen zu beachten.
Wichtig ist auch zu wissen, dass Sie bei jedem Versicherungswechsel sicherstellen sollten, dass der Schutz der neuen Versicherung nahtlos an den der alten Versicherung anschließt, um eventuell kostspielige Versicherungslücken zu vermeiden.