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Mit wie viel Pro­zent fängt ein Fahr­an­fän­ger bei der Ver­si­che­rung an?

In Deutsch­land fängt ein Fahr­an­fän­ger bei der Kfz-Ver­si­che­rung in der Regel in der Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se) 0 an. Das ent­spricht einem Bei­trags­satz von ca. 95 bis 100 Pro­zent für die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, je nach Ver­si­che­rer. Dies bedeu­tet, dass Fahr­an­fän­ger, ins­be­son­de­re jun­ge Fah­rer, häu­fig hohe Ver­si­che­rungs­prä­mi­en zah­len müssen.

Nach dem ers­ten unfall­frei­en Jahr wird der Ver­si­cher­te dann in die SF-Klas­se 1/2 ein­ge­stuft und der Bei­trags­satz sinkt auf etwa 75 bis 80 Pro­zent. Von da an redu­ziert sich der Bei­trags­satz jähr­lich, solan­ge der Ver­si­cher­te unfall­frei bleibt.

Es gibt jedoch auch Aus­nah­men von die­ser Regel. Eini­ge Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten bie­ten bei­spiels­wei­se Son­der­ta­ri­fe für Fahr­an­fän­ger an oder ermög­li­chen es, dass Fahr­an­fän­ger den Scha­den­frei­heits­ra­batt ihrer Eltern teil­wei­se über­neh­men kön­nen, wenn sie bei­spiels­wei­se das Auto der Eltern mit­be­nutzt haben. Es ist daher emp­feh­lens­wert, ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen und sich aus­führ­lich zu infor­mie­ren, bevor man eine Ver­si­che­rung abschließt.

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