In Deutschland fängt ein Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung in der Regel in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0 an. Das entspricht einem Beitragssatz von ca. 95 bis 100 Prozent für die Kfz-Haftpflichtversicherung, je nach Versicherer. Dies bedeutet, dass Fahranfänger, insbesondere junge Fahrer, häufig hohe Versicherungsprämien zahlen müssen.
Nach dem ersten unfallfreien Jahr wird der Versicherte dann in die SF-Klasse 1/2 eingestuft und der Beitragssatz sinkt auf etwa 75 bis 80 Prozent. Von da an reduziert sich der Beitragssatz jährlich, solange der Versicherte unfallfrei bleibt.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel. Einige Versicherungsgesellschaften bieten beispielsweise Sondertarife für Fahranfänger an oder ermöglichen es, dass Fahranfänger den Schadenfreiheitsrabatt ihrer Eltern teilweise übernehmen können, wenn sie beispielsweise das Auto der Eltern mitbenutzt haben. Es ist daher empfehlenswert, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich ausführlich zu informieren, bevor man eine Versicherung abschließt.