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Wann darf jemand anderes mein Auto fahren?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 15. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Jede Person mit gültigem Führerschein darf Ihr Auto fahren – aber nur, wenn Ihre Kfz-Versicherung dies abdeckt. Die meisten Policen erlauben gelegentliches Fremdfahren, doch bei regelmäßiger Nutzung muss der Fahrer namentlich eingetragen sein. Entscheidend sind Ihre individuellen Versicherungsbedingungen.

Jede Per­son mit gül­ti­gem Füh­rer­schein darf Ihr Auto fah­ren – aber nur, wenn Ihre Kfz-Ver­si­che­rung dies abdeckt. Die meis­ten Poli­cen erlau­ben gele­gent­li­ches Fremd­fah­ren, doch bei regel­mä­ßi­ger Nut­zung muss der Fah­rer nament­lich ein­ge­tra­gen sein. Ent­schei­dend sind Ihre indi­vi­du­el­len Versicherungsbedingungen.

Wann sind Fremd­fah­rer versichert?

In Deutsch­land regelt jede Kfz-Ver­si­che­rung den Ver­si­che­rungs­schutz für Fremd­fah­rer unter­schied­lich. Gele­gent­li­che Fremd­fah­rer – etwa Fami­lie oder Freun­de bei spon­ta­nen Fahr­ten – sind bei den meis­ten Ver­si­che­rern auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, sofern sie einen gül­ti­gen Füh­rer­schein haben. Die­se Rege­lung ist meist in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen verankert.

Kri­tisch wird es bei häu­fi­ger oder regel­mä­ßi­ger Nut­zung durch die­sel­be Per­son: Hier muss der Fah­rer in der Poli­ce ange­mel­det wer­den. Das gilt auch für Part­ner, die regel­mä­ßig fah­ren, oder Ange­stell­te im Betrieb. Ver­si­che­rer kön­nen bei nicht ange­mel­de­ten Fah­rern im Scha­dens­fall die Zah­lung ver­wei­gern oder durch Regress vom Hal­ter Scha­dens­er­satz zurückfordern.

Der Fremd­fah­rer muss zwin­gend eine gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis für die ent­spre­chen­de Fahr­zeug­klas­se besit­zen. Beson­de­re Auf­merk­sam­keit bei Fahr­an­fän­gern (Pro­be­zeit), Fah­rern mit Sperr­frist oder Per­so­nen unter Alko­hol­ein­fluss – die­se kön­nen zu Ver­si­che­rungs­aus­schlüs­sen führen.

Mel­de­pflicht und Prämienauswirkungen

Sie als Fahr­zeug­hal­ter sind ver­pflich­tet, regel­mä­ßi­ge zusätz­li­che Fah­rer Ihrer Ver­si­che­rung zu mel­den. Das ist kei­ne Optio­nal, son­dern eine Oblie­gen­heits­pflicht. Ver­stö­ße dage­gen kön­nen zu Prä­mierkzüs­sen oder im Scha­dens­fall sogar zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung führen.

Ver­si­che­rer kal­ku­lie­ren Fah­rer­grup­pen unter­schied­lich: Jun­ge Fah­rer unter 25 Jah­ren, Fah­rer mit Ver­kehrs­ver­stö­ßen oder häu­fi­ge Wech­sel der Nut­zer kön­nen zu Bei­trags­zu­schlä­gen füh­ren – teil­wei­se um 10–30 % je nach Tarif und Risi­ko­grup­pe. Eine vor­he­ri­ge Rück­spra­che mit dem Ver­si­che­rer klärt mög­li­che Kostensteigerungen.

Check­lis­te: Sicher fah­ren lassen

  • Gül­ti­ger Füh­rer­schein in rich­ti­ger Klas­se (B, BE, usw.) vorhanden?
  • Fah­rer nüch­tern und fahrtauglich?
  • Ist der Fah­rer nament­lich in der Poli­ce ein­ge­tra­gen (bei regel­mä­ßi­ger Nutzung)?
  • Kei­ne Sperr­frist oder aktu­el­len Fahrverbote?
  • Füh­rer­schein nicht vor­läu­fig eingezogen?
  • Ist die geplan­te Nut­zung gele­gent­lich oder regel­mä­ßig? → Bei Unsi­cher­heit Ver­si­che­rer anrufen
  • Beson­der­hei­ten abspre­chen: Anhän­ger­ver­kehr, auto­ma­ti­sche Sper­run­gen bei Fahranfängern
  • Im Scha­dens­fall: Sofort Ver­si­che­rer anru­fen und voll­stän­dig über Fremd­fah­rer informieren

Wich­tig: Kon­tak­tie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung pro­ak­tiv, wenn regel­mä­ßig ande­re Per­so­nen fah­ren. Eine kur­ze Anmel­dung kos­tet wenig Zeit und spart Ihnen im Ernst­fall erheb­li­che finan­zi­el­le und recht­li­che Kon­se­quen­zen. Die Ver­si­che­rer 2026 bie­ten zudem fle­xi­ble Tari­fe mit Mehr­fah­rer-Optio­nen an – fra­gen Sie nach indi­vi­du­el­len Lösungen.

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