Grundsätzlich darf jede Person, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, Ihr Auto fahren, es sei denn, es gibt bestimmte Einschränkungen in Ihrer Versicherungspolice.
Es ist wichtig, dass Sie sich vorab bei Ihrer Kfz-Versicherung informieren, wie die Regelungen für andere Fahrer aussehen. Einige Versicherungsgesellschaften erlauben es, dass gelegentlich andere Personen Ihr Fahrzeug nutzen. Bei regelmäßiger Nutzung durch eine andere Person sollte diese allerdings in der Regel in der Versicherungspolice vermerkt sein.
Es gibt jedoch auch Versicherungspolicen, die nur für den im genannten Vertrag gültigen Fahrer gelten. Wenn jemand anderes das Fahrzeug fährt und einen Unfall verursacht, kann es in diesem Fall zu Problemen mit der Versicherung kommen.
In jedem Fall ist es wichtig, dass derjenige, der Ihr Auto fährt, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. Andernfalls kann dies schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Fahrzeughalter dafür verantwortlich sind, wer Ihr Auto fährt. Wenn Sie jemandem Ihr Auto überlassen, der nicht fahren darf (z.B. weil er oder sie kein gültiges Fahrerlaubnis hat oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht), können Sie ebenfalls rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.