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Wann darf jemand ande­res mein Auto fahren?

Grund­sätz­lich darf jede Per­son, die im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis ist, Ihr Auto fah­ren, es sei denn, es gibt bestimm­te Ein­schrän­kun­gen in Ihrer Versicherungspolice.

Es ist wich­tig, dass Sie sich vor­ab bei Ihrer Kfz-Ver­si­che­rung infor­mie­ren, wie die Rege­lun­gen für ande­re Fah­rer aus­se­hen. Eini­ge Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten erlau­ben es, dass gele­gent­lich ande­re Per­so­nen Ihr Fahr­zeug nut­zen. Bei regel­mä­ßi­ger Nut­zung durch eine ande­re Per­son soll­te die­se aller­dings in der Regel in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce ver­merkt sein.

Es gibt jedoch auch Ver­si­che­rungs­po­li­cen, die nur für den im genann­ten Ver­trag gül­ti­gen Fah­rer gel­ten. Wenn jemand ande­res das Fahr­zeug fährt und einen Unfall ver­ur­sacht, kann es in die­sem Fall zu Pro­ble­men mit der Ver­si­che­rung kommen.

In jedem Fall ist es wich­tig, dass der­je­ni­ge, der Ihr Auto fährt, im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis ist und nicht unter dem Ein­fluss von Alko­hol oder Dro­gen steht. Andern­falls kann dies schwer­wie­gen­de recht­li­che Kon­se­quen­zen haben.

Bit­te beach­ten Sie, dass Sie als Fahr­zeug­hal­ter dafür ver­ant­wort­lich sind, wer Ihr Auto fährt. Wenn Sie jeman­dem Ihr Auto über­las­sen, der nicht fah­ren darf (z.B. weil er oder sie kein gül­ti­ges Fahr­erlaub­nis hat oder unter dem Ein­fluss von Alko­hol oder Dro­gen steht), kön­nen Sie eben­falls recht­lich zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen werden.

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