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Wann kann ich die Voll­kas­ko in Anspruch nehmen?

Eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung deckt eine brei­te Palet­te von Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug ab, unab­hän­gig davon, wer für den Scha­den ver­ant­wort­lich ist. Sie kön­nen die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung in den fol­gen­den Situa­tio­nen in Anspruch nehmen:

  1. Unfall­schä­den : Wenn Sie einen Unfall ver­ur­sacht haben, zahlt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für die Repa­ra­tur oder den Wie­der­be­schaf­fungs­wert Ihres eige­nen Autos. Dies ist der Haupt­un­ter­schied zur Teil­kas­ko- und zur Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die nur Schä­den am Fahr­zeug des Unfall­geg­ners abdeckt.
  2. Van­da­lis­mus : Wenn Ihr Auto ver­se­hent­lich beschä­digt wird, bei­spiels­wei­se durch Krat­zer im Lack oder zer­sto­che­ne Rei­fen, deckt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur ab.
  3. Dieb­stahl : Wenn Ihr Auto gestoh­len wird, zahlt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Autos. Dies ist auch in der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung enthalten.
  4. Schä­den durch höhe­re Gewalt : Auch hier greift die Teil­kas­ko, doch in der Voll­kas­ko sind die­se Schä­den eben­falls abge­deckt. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Schä­den durch Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Überschwemmungen.
  5. Schä­den durch Zusam­men­stoß mit Tie­ren : Wäh­rend die Teil­kas­ko in der Regel nur Zusam­men­stö­ße mit Haar­wild (wie Rehe oder Wild­schwei­ne) abdeckt, sind in der Voll­kas­ko alle Tier­ar­ten abgedeckt.

Bit­te beach­ten Sie, dass Sie in der Regel eine Selbst­be­tei­li­gung zah­len müs­sen, wenn Sie einen Scha­den über die Voll­kas­ko abwi­ckeln. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung kann vari­ie­ren und ist in Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­trag fest­ge­legt. Eben­so kann ein Scha­den­fall in der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung dazu füh­ren, dass Sie im fol­gen­den Ver­si­che­rungs­jahr in eine höhe­re Bei­trags­klas­se ein­ge­stuft wer­den, was zu höhe­ren Kos­ten führt.

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