Eine Vollkaskoversicherung deckt eine breite Palette von Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, unabhängig davon, wer für den Schaden verantwortlich ist. Sie können die Vollkaskoversicherung in den folgenden Situationen in Anspruch nehmen:
- Unfallschäden : Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, zahlt die Vollkaskoversicherung für die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert Ihres eigenen Autos. Dies ist der Hauptunterschied zur Teilkasko- und zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die nur Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners abdeckt.
- Vandalismus : Wenn Ihr Auto versehentlich beschädigt wird, beispielsweise durch Kratzer im Lack oder zerstochene Reifen, deckt die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur ab.
- Diebstahl : Wenn Ihr Auto gestohlen wird, zahlt die Vollkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des Autos. Dies ist auch in der Teilkaskoversicherung enthalten.
- Schäden durch höhere Gewalt : Auch hier greift die Teilkasko, doch in der Vollkasko sind diese Schäden ebenfalls abgedeckt. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen.
- Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren : Während die Teilkasko in der Regel nur Zusammenstöße mit Haarwild (wie Rehe oder Wildschweine) abdeckt, sind in der Vollkasko alle Tierarten abgedeckt.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel eine Selbstbeteiligung zahlen müssen, wenn Sie einen Schaden über die Vollkasko abwickeln. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann variieren und ist in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt. Ebenso kann ein Schadenfall in der Vollkaskoversicherung dazu führen, dass Sie im folgenden Versicherungsjahr in eine höhere Beitragsklasse eingestuft werden, was zu höheren Kosten führt.