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Wann verliert man als Beifahrer den Führerschein?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 15. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Als Beifahrer verlieren Sie Ihren Führerschein nur in seltenen Fällen – etwa wenn Sie als Begleitperson beim begleiteten Fahren (BF17) gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoßen oder wenn Sie bewusst einen Fahrer unter Alkoholeinfluss oder ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lassen. Im Normalfall trägt allein der Fahrer die strafrechtliche Verantwortung für sein Verhalten im Straßenverkehr.

Als Bei­fah­rer ver­lie­ren Sie Ihren Füh­rer­schein nur in sel­te­nen Fäl­len – etwa wenn Sie als Begleit­per­son beim beglei­te­ten Fah­ren (BF17) gegen die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ver­sto­ßen oder wenn Sie bewusst einen Fah­rer unter Alko­hol­ein­fluss oder ohne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis fah­ren las­sen. Im Nor­mal­fall trägt allein der Fah­rer die straf­recht­li­che Ver­ant­wor­tung für sein Ver­hal­ten im Straßenverkehr.

Beglei­te­tes Fah­ren (BF17) – erhöh­te Anfor­de­run­gen für Begleitpersonen

Beim beglei­te­ten Fah­ren ab 17 Jah­ren trägt die Begleit­per­son eine beson­de­re recht­li­che Ver­ant­wor­tung. Sie muss zwin­gend fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfül­len: min­des­tens 30 Jah­re alt sein, seit min­des­tens fünf Jah­ren eine gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis der Klas­se B besit­zen und zum Zeit­punkt der Fahrt voll­stän­dig nüch­tern sein (0,0 Pro­mil­le). Ver­stößt die Begleit­per­son gegen die­se Anfor­de­run­gen – ins­be­son­de­re durch Alko­hol­kon­sum, Dro­gen­ein­fluss oder Nut­zung von Mobil­te­le­fo­nen – dro­hen emp­find­li­che Kon­se­quen­zen. Das Fahr­eig­nungs­re­gis­ter wird mit Punk­ten belas­tet, Geld­stra­fen ver­hängt, und im Fall wie­der­hol­ter Ver­stö­ße oder erheb­li­cher Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten kann der Ent­zug der Fahr­erlaub­nis ange­ord­net wer­den. Die Begleit­per­son haf­tet zudem mit für Ver­kehrs­ver­stö­ße des jun­gen Fahrers.

Fah­ren mit untaug­li­chem Fah­rer – straf­recht­li­che Fol­gen für Beifahrer

Auch als regu­lä­rer Bei­fah­rer kön­nen Sie unter Straf­bar­keit lei­den, wenn Sie fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich einen unge­eig­ne­ten Fah­rer fah­ren las­sen. Das Straf­ge­setz­buch sieht vor, dass Sie wegen Bei­hil­fe zur Ord­nungs­wid­rig­keit oder Straf­tat belangt wer­den kön­nen, wenn Sie wis­sen oder hät­ten wis­sen müs­sen, dass der Fahrer:

  • unter erheb­li­chem Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss steht
  • kei­ne gül­ti­ge oder erfor­der­li­che Fahr­erlaub­nis besitzt
  • fahr­un­taug­lich ist (durch Schlaf­man­gel, Krank­heit oder Medikamentennebenwirkungen)
  • das Fahr­zeug nicht ver­si­chert oder nicht ver­kehrs­taug­lich ist

In sol­chen Kon­stel­la­tio­nen dro­hen Buß­gel­der zwi­schen ca. 30 und 300 Euro, Ein­tra­gun­gen im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter und theo­re­tisch auch eine Auf­bau­se­mi­nar-Teil­nah­me. Ein voll­stän­di­ger Ent­zug der Fahr­erlaub­nis ist für rei­ne Bei­fah­rer eher sel­ten, tritt aber bei Begleit­per­so­nen im BF17-Sys­tem deut­lich häu­fi­ger ein.

So schüt­zen Sie Ihre Fahr­erlaub­nis – prak­ti­sche Checkliste

  • Fahr­taug­lich­keit über­prü­fen: Ach­ten Sie dis­kret auf Anzei­chen von Alkohol‑, Dro­gen- oder Medikamentenkonsum
  • Im Zwei­fels­fall han­deln: Stei­gen Sie aus oder über­neh­men Sie selbst das Steu­er – Ihre Sicher­heit geht vor
  • Als BF17-Begleit­per­son: Ken­nen und befol­gen Sie alle gesetz­li­chen Regeln kon­se­quent, beson­ders die 0,0‑Promille-Grenze
  • Rech­te und Gren­zen ken­nen: Sie kön­nen und soll­ten als Bei­fah­rer den Fah­rer auf unsi­che­res Ver­hal­ten hinweisen
  • Ver­si­che­rungs­schutz: Eine umfas­sen­de Kfz-Ver­si­che­rung deckt auch Haf­tungs­ri­si­ken ab, die durch das Ver­hal­ten ande­rer entstehen
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