Als Beifahrer den Führerschein zu verlieren, ist eher ungewöhnlich, da Beifahrer im Normalfall nicht für das Fahrverhalten verantwortlich sind. Es gibt allerdings Ausnahmen, insbesondere im Kontext des begleiteten Fahrens („Fahren mit 17“) oder wenn der Beifahrer eine Fahrlehrer-Rolle einnimmt.
Beim begleitenden Fahren befindet sich die Begleitperson in einer verantwortungsvollen Position und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren ein Fahrerlaubnis besitzen und dürfen zum Zeitpunkt der Fahrt keinen Alkohol getrunken haben oder unter dem Einfluss von Drogen stehen. Verstößt die Begleitperson gegen diese Regeln, kann dies zu Strafen führen. In extremen Fällen, etwa bei Trunkenheit, kann dies sogar den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.
In anderen Situationen, beispielsweise wenn Sie wissen, dass der Fahrer betrunken ist oder keinen gültigen Führerschein besitzt und Sie ihn dennoch fahren lassen, können Sie als Beifahrer ebenfalls strafrechtlich belangt werden. Dies kann je nach Einzelfall zu Geldstrafen, Punkten in Flensburg oder im schlimmsten Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Es ist immer wichtig, als verantwortungsbewusster Beifahrer sicherzustellen, dass der Fahrer in einem geeigneten Zustand ist, um sicher zu fahren, und dass er oder sie eine gültige Fahrerlaubnis hat. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie lieber auf Nummer sicher gehen und nicht mitfahren oder selbst fahren, sofern Sie dazu in der Lage sind.