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Als Beifahrer verlieren Sie Ihren Führerschein nur in seltenen Fällen – etwa wenn Sie als Begleitperson beim begleiteten Fahren (BF17) gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoßen oder wenn Sie bewusst einen Fahrer unter Alkoholeinfluss oder ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lassen. Im Normalfall trägt allein der Fahrer die strafrechtliche Verantwortung für sein Verhalten im Straßenverkehr.
Als Beifahrer verlieren Sie Ihren Führerschein nur in seltenen Fällen – etwa wenn Sie als Begleitperson beim begleiteten Fahren (BF17) gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoßen oder wenn Sie bewusst einen Fahrer unter Alkoholeinfluss oder ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lassen. Im Normalfall trägt allein der Fahrer die strafrechtliche Verantwortung für sein Verhalten im Straßenverkehr.
Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren trägt die Begleitperson eine besondere rechtliche Verantwortung. Sie muss zwingend folgende Voraussetzungen erfüllen: mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und zum Zeitpunkt der Fahrt vollständig nüchtern sein (0,0 Promille). Verstößt die Begleitperson gegen diese Anforderungen – insbesondere durch Alkoholkonsum, Drogeneinfluss oder Nutzung von Mobiltelefonen – drohen empfindliche Konsequenzen. Das Fahreignungsregister wird mit Punkten belastet, Geldstrafen verhängt, und im Fall wiederholter Verstöße oder erheblicher Verkehrsordnungswidrigkeiten kann der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Die Begleitperson haftet zudem mit für Verkehrsverstöße des jungen Fahrers.
Auch als regulärer Beifahrer können Sie unter Strafbarkeit leiden, wenn Sie fahrlässig oder vorsätzlich einen ungeeigneten Fahrer fahren lassen. Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass Sie wegen Beihilfe zur Ordnungswidrigkeit oder Straftat belangt werden können, wenn Sie wissen oder hätten wissen müssen, dass der Fahrer:
In solchen Konstellationen drohen Bußgelder zwischen ca. 30 und 300 Euro, Eintragungen im Fahreignungsregister und theoretisch auch eine Aufbauseminar-Teilnahme. Ein vollständiger Entzug der Fahrerlaubnis ist für reine Beifahrer eher selten, tritt aber bei Begleitpersonen im BF17-System deutlich häufiger ein.
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