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Wann ver­liert man als Bei­fah­rer den Führerschein?

Als Bei­fah­rer den Füh­rer­schein zu ver­lie­ren, ist eher unge­wöhn­lich, da Bei­fah­rer im Nor­mal­fall nicht für das Fahr­ver­hal­ten ver­ant­wort­lich sind. Es gibt aller­dings Aus­nah­men, ins­be­son­de­re im Kon­text des beglei­te­ten Fah­rens („Fah­ren mit 17“) oder wenn der Bei­fah­rer eine Fahr­leh­rer-Rol­le einnimmt.

Beim beglei­ten­den Fah­ren befin­det sich die Begleit­per­son in einer ver­ant­wor­tungs­vol­len Posi­ti­on und muss bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Sie müs­sen min­des­tens 30 Jah­re alt sein, seit fünf Jah­ren ein Fahr­erlaub­nis besit­zen und dür­fen zum Zeit­punkt der Fahrt kei­nen Alko­hol getrun­ken haben oder unter dem Ein­fluss von Dro­gen ste­hen. Ver­stößt die Begleit­per­son gegen die­se Regeln, kann dies zu Stra­fen füh­ren. In extre­men Fäl­len, etwa bei Trun­ken­heit, kann dies sogar den Ent­zug der Fahr­erlaub­nis zur Fol­ge haben.

In ande­ren Situa­tio­nen, bei­spiels­wei­se wenn Sie wis­sen, dass der Fah­rer betrun­ken ist oder kei­nen gül­ti­gen Füh­rer­schein besitzt und Sie ihn den­noch fah­ren las­sen, kön­nen Sie als Bei­fah­rer eben­falls straf­recht­lich belangt wer­den. Dies kann je nach Ein­zel­fall zu Geld­stra­fen, Punk­ten in Flens­burg oder im schlimms­ten Fall zum Ent­zug der Fahr­erlaub­nis führen.

Es ist immer wich­tig, als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ter Bei­fah­rer sicher­zu­stel­len, dass der Fah­rer in einem geeig­ne­ten Zustand ist, um sicher zu fah­ren, und dass er oder sie eine gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis hat. Wenn Sie unsi­cher sind, soll­ten Sie lie­ber auf Num­mer sicher gehen und nicht mit­fah­ren oder selbst fah­ren, sofern Sie dazu in der Lage sind.

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