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Wann zahlt die Kfz-Versicherung?

Die Kfz-Ver­si­che­rung zahlt in der Regel in fol­gen­den Fällen:

  1. Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Sie über­nimmt die Kos­ten, wenn durch Ihr Fahr­zeug Per­so­nen ver­letzt oder getö­tet, Sachen beschä­digt oder zer­stört wer­den und Ver­mö­gens­schä­den ver­ur­sacht wer­den. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und ohne sie darf kein Fahr­zeug im öffent­li­chen Ver­kehr bewegt werden.
  2. Kas­ko­ver­si­che­rung: Hier gibt es Teil­kas­ko und Voll­kas­ko. Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung kommt für Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug auf, die durch bestimm­te Ereig­nis­se ver­ur­sacht wur­den — etwa durch Dieb­stahl, Brand, Explo­si­on, Glas­bruch, Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung, Zusam­men­stoß mit Tie­ren. Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung deckt zusätz­lich auch selbst ver­ur­sach­te Schä­den am eige­nen Fahr­zeug und Schä­den durch Van­da­lis­mus ab.

Die Aus­zah­lung erfolgt in der Regel, nach­dem Sie den Scha­den bei der Ver­si­che­rung gemel­det haben und die­ser den Scha­den geprüft und aner­kannt hat. Die genaue Dau­er kann vari­ie­ren und hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, dar­un­ter die Kom­ple­xi­tät des Scha­dens und die Schnel­lig­keit, mit der benö­tig­te Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te bereit­ge­stellt werden.

Beach­ten Sie, dass bei jedem Scha­den die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung von der Ent­schä­di­gungs­sum­me abge­zo­gen wird. Dar­über hin­aus kann die Aus­zah­lung je nach Art des Scha­dens und den Bedin­gun­gen Ihrer Poli­ce begrenzt sein. Es ist wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen Ihrer Poli­ce zu ken­nen, um zu wis­sen, wann und in wel­chem ​​Umfang Ihre Ver­si­che­rung zahlt.

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