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Wann zahlt die Pferdehaftpflicht?

  1. Per­so­nen- und Kör­per­schä­den: Wenn Ihr Pferd eine Per­son ver­letzt, sei es durch Bei­ßen, Tre­ten, Stol­pern oder ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se, kann die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für die medi­zi­ni­schen Kos­ten, Reha­bi­li­ta­ti­ons­kos­ten und mög­li­che Schmer­zens­geld­an­sprü­che aufkommen.
  2. Sach­schä­den: Wenn Ihr Pferd Sach­schä­den ver­ur­sacht, wie zum Bei­spiel das Beschä­di­gen von Zäu­nen, Fahr­zeu­gen oder ande­rem Eigen­tum, kann die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder Ersatz übernehmen.
  3. Ver­mö­gens­schä­den: In eini­gen Fäl­len kön­nen Schä­den, die Ihr Pferd ver­ur­sacht, auch zu finan­zi­el­len Ver­lus­ten für Drit­te füh­ren. Zum Bei­spiel könn­te Ihr Pferd aus einem abge­zäun­ten Bereich ent­kom­men und ande­re Pfer­de ver­letzt oder Schä­den an einer Reit­schu­le ver­ur­sa­chen, was zu Ein­nah­me­ver­lus­ten führt. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann in sol­chen Fäl­len für Ver­mö­gens­schä­den eintreten.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Bedin­gun­gen und Deckungs­um­fän­ge einer Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung von Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft vari­ie­ren kön­nen. Es ist daher rat­sam, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen und bei Unklar­hei­ten den Ver­si­che­rer zu kontaktieren.

Dar­über hin­aus ist es wich­tig zu beach­ten, dass die Pfer­de­haft­pflicht in der Regel nicht für Schä­den auf­kommt, die vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer ver­ur­sacht wur­den. Eben­so kön­nen bestimm­te Akti­vi­tä­ten oder Risi­ken von der Deckung aus­ge­schlos­sen sein, daher ist es wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu ken­nen und zu verstehen.

Im Fal­le eines Scha­dens oder einer Haf­tungs­fra­ge ist es rat­sam, den Vor­fall umge­hend der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu mel­den und alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len, um den Scha­den zu doku­men­tie­ren. Die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft wird den Fall prü­fen und ent­spre­chend den Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rung eine Ent­schei­dung über die Zah­lung treffen.

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