Suche

Was zahlt die Pferdehaftpflicht nicht?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 28. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Die Pferdehaftpflichtversicherung zahlt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden, Verletzungen von Ihnen selbst oder Familienangehörigen sowie Schäden an Ihrem eigenen Eigentum. Auch grobe Fahrlässigkeit, gewerbliche Pferdenutzung und fehlende Betriebshaftpflicht sind typische Ausschlüsse. Die genauen Leistungsgrenzen unterscheiden sich erheblich je nach Tarif und Versicherer.

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt nicht für vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den, Ver­let­zun­gen von Ihnen selbst oder Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen sowie Schä­den an Ihrem eige­nen Eigen­tum. Auch gro­be Fahr­läs­sig­keit, gewerb­li­che Pfer­de­nut­zung und feh­len­de Betriebs­haft­pflicht sind typi­sche Aus­schlüs­se. Die genau­en Leis­tungs­gren­zen unter­schei­den sich erheb­lich je nach Tarif und Versicherer.

Die wich­tigs­ten Leis­tungs­aus­schlüs­se der Pferdehaftpflichtversicherung

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen Drit­ter, die durch Ihr Pferd ent­ste­hen. Aller­dings gibt es kla­re Gren­zen, wo die­se Haf­tung endet und Sie selbst in die Ver­ant­wor­tung gehen:

  • Vor­sätz­li­che Schä­den: Absicht­lich ver­ur­sach­te Ver­let­zun­gen oder Sach­schä­den sind grund­sätz­lich nicht ver­si­chert. Die Ver­si­che­rung ist für unvor­her­ge­se­he­ne und unbe­ab­sich­tig­te Ereig­nis­se konzipiert.
  • Eigen­schä­den und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge: Ver­let­zun­gen, die Sie selbst, Ihr Ehe­part­ner oder in Ihrem Haus­halt leben­de Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge erlei­den, sind nicht gedeckt. Hier benö­ti­gen Sie eine sepa­ra­te pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Schä­den am eige­nen Eigen­tum: Wenn Ihr Pferd Ihr Haus, Ihre Stall­an­la­ge, Ihren PKW oder ande­re per­sön­li­che Gegen­stän­de beschä­digt, zahlt die Haft­pflicht nicht. Hausrat‑, Gebäu­de- oder Kraft­fahrt­ver­si­che­run­gen sind hier zuständig.
  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Bei leicht­fer­ti­gem oder rück­sichts­lo­sem Ver­hal­ten (z. B. unge­si­cher­ter Wei­de­gang bei bekannt aggres­si­vem Pferd, feh­len­de Auf­sicht von Kin­dern) kön­nen Ver­si­che­rer Leis­tun­gen redu­zie­ren oder kom­plett ablehnen.
  • Gewerb­li­che Nut­zung und Betriebs­haf­tung: Pen­si­ons­pfer­de, Schul­pfer­de, Reit­un­ter­richt oder Pfer­de­trans­por­te im Geschäfts­be­trieb erfor­dern spe­zi­el­le Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen. Die pri­va­te Pfer­de­haft­pflicht deckt die­se nicht ab.
  • Bekann­te Män­gel und Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten: Wenn Sie wis­sen, dass Ihr Pferd aggres­siv ist, beißt oder tritt, und Sie eine Ver­si­che­rung ohne Offen­le­gung abschlie­ßen, kön­nen Leis­tun­gen ver­sagt werden.

Reit­be­tei­li­gun­gen, Fremd­nut­zer und Auslandsschutz

Ein häu­fig unter­schätz­ter Aus­schluss betrifft Reit­be­tei­li­gun­gen und Fremd­rei­ter. Wenn ande­re Per­so­nen Ihr Pferd regel­mä­ßig rei­ten, trai­nie­ren oder unter­rich­ten, sind die­se oft nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Vie­le Tari­fe ver­si­chern nur den pri­va­ten Pfer­de­be­sit­zer und sei­nen unmit­tel­ba­ren Haus­halt. Klä­ren Sie mit Ihrem Ver­si­che­rer schrift­lich, ob Reit­be­tei­lig­te, Reit­schü­ler oder Trai­ner Schutz haben oder ob Sie einen Zusatz­bau­stein benötigen.

Aus­lands­auf­ent­hal­te sind eben­falls häu­fig begrenzt oder zeit­lich befris­tet. Wer sein Pferd regel­mä­ßig ins Aus­land trans­por­tiert oder auf inter­na­tio­na­len Tur­nie­ren rei­tet, soll­te vor Rei­se­an­tritt klä­ren, wie lan­ge und unter wel­chen Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rungs­schutz besteht – beson­ders wich­tig bei Starts in Nach­bar­län­dern oder Urlaubs­rei­sen mit Pferd.

Check­lis­te: Das soll­ten Sie vor Abschluss überprüfen

  • Klä­ren Sie schrift­lich, ob Reit­be­tei­li­gun­gen, Reit­leh­rer und regel­mä­ßi­ge Fremd­nut­zer mit­ver­si­chert sind
  • Prü­fen Sie die Deckungs­sum­men: min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den, ca. 5 Mil­lio­nen Euro für Sachschäden
  • Offen­ba­ren Sie bekann­te Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten Ihres Pfer­des voll­stän­dig bei der Antragsstellung
  • Lesen Sie Aus­schluss­klau­seln genau durch – beson­ders zu Fremd­nut­zung, Betriebs­tä­tig­keit und gro­ber Fahrlässigkeit
  • Kom­bi­nie­ren Sie die Pfer­de­haft­pflicht mit einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung für Ihren eige­nen Schutz als Reiter
  • Über­prü­fen Sie jähr­lich, ob Ihre aktu­el­le Lebens­si­tua­ti­on noch den Ver­trags­be­din­gun­gen entspricht
Pferdehaftpflichtversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen