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Was zahlt die Pfer­de­haft­pflicht nicht?

Nicht ver­si­chert über eine Pfer­de­haft­pflicht sind zum Beispiel:

  • Schä­den, die vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wurden
  • selbst erlit­te­ne Schä­den von Ihnen selbst oder Ange­hö­ri­gen in häus­li­cher Gemein­schaft (Eigen­scha­den)

Eben­so wer­den auch Schä­den durch Pfer­de die in einer gewerb­li­chen oder betrieb­li­chen Ver­wen­dung sind nicht von der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bezahlt.

Vor­sätz­li­che Hand­lun­gen: Wenn Sie absicht­lich Schä­den ver­ur­sa­chen oder Ihr Pferd absicht­lich jeman­den ver­letzt, wird die Ver­si­che­rung in der Regel kei­ne Deckung bie­ten. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist dazu da, für unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se und unbe­ab­sich­tig­te Schä­den aufzukommen.

Eige­ne Per­so­nen­schä­den: Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den ab, die Sie sich selbst oder einer mit­ver­si­cher­ten Per­son zufü­gen. Wenn Sie als Pfer­de­be­sit­zer ver­letzt wer­den, wäh­rend Sie mit Ihrem eige­nen Pferd umge­hen, müs­sen Sie mög­li­cher­wei­se über ande­re Ver­si­che­rungs­ar­ten wie eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung geschützt sein.

Schä­den an Ihrem eige­nen Eigen­tum: Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den ab, die Ihr Pferd an Ihrem eige­nen Eigen­tum ver­ur­sacht, wie bei­spiels­wei­se Ihr Haus, Auto oder ande­re per­sön­li­che Gegen­stän­de. Für sol­che Schä­den müs­sen Sie über ande­re Ver­si­che­rungs­ar­ten wie eine Haus­rat- oder Auto­ver­si­che­rung abge­si­chert sein.

Reit­be­tei­li­gun­gen und Fremd­rei­ter: Wenn Sie Reit­be­tei­li­gun­gen haben oder ande­re Per­so­nen Ihr Pferd rei­ten las­sen, kann es sein, dass die­se nicht auto­ma­tisch in Ihrer Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sind. Es ist wich­tig, dies mit Ihrer Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu klä­ren und gege­be­nen­falls eine zusätz­li­che Deckung für sol­che Situa­tio­nen zu vereinbaren.

Schä­den bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit: Wenn Sie grob fahr­läs­sig han­deln und dadurch Schä­den ent­ste­hen, kann die Ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se die Deckung ableh­nen. Die genaue Defi­ni­ti­on von gro­ber Fahr­läs­sig­keit kann von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung unter­schied­lich sein, daher soll­ten Sie die Ver­trags­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig prüfen.

Es ist wich­tig zu beto­nen, dass dies nur all­ge­mei­ne Bei­spie­le für Aus­schlüs­se sind und dass die genau­en Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se in Ihrer spe­zi­fi­schen Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung vari­ie­ren kön­nen. Um sicher­zu­stel­len, dass Sie umfas­sen­den Schutz haben, soll­ten Sie die Ver­trags­be­din­gun­gen gründ­lich lesen und bei Bedarf Ihrer Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft um wei­te­re Infor­ma­tio­nen bitten.

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