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Wie hoch soll­te eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung sein?

Eine all­ge­mei­ne Faust­re­gel ist, eine Deckungs­sum­me zu wäh­len, die aus­rei­chend ist, um mög­li­che Schä­den abzu­de­cken, die Ihr Pferd ver­ur­sa­chen könn­te. Dabei soll­ten sowohl Per­so­nen- als auch Sach­schä­den berück­sich­tigt werden.

Für Per­so­nen- oder Kör­per­schä­den wird emp­foh­len, eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro zu wäh­len. Die­ser Betrag soll­te aus­rei­chen, um medi­zi­ni­sche Kos­ten, Reha­bi­li­ta­ti­on, Schmer­zens­geld und mög­li­che Erwerbs­aus­fäl­le abzu­de­cken, die durch Ver­let­zun­gen ver­ur­sacht wer­den, die Ihr Pferd ver­ur­sacht hat.

Es ist wich­tig zu beto­nen, dass der Ver­si­che­rungs­bei­trag für eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung im Ver­gleich zu den poten­zi­el­len finan­zi­el­len Risi­ken, die mit einem Haft­pflicht­scha­den ein­her­ge­hen kön­nen, ver­gleichs­wei­se gering ist. Eine ange­mes­se­ne Deckungs­sum­me bie­tet Ihnen als Pfer­de­be­sit­zer Sicher­heit und sorgt dafür, dass Sie im Fal­le von Schä­den aus­rei­chend abge­si­chert sind.

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