Ein Wechsel Ihrer bestehenden Pferdehaftpflichtversicherung ist nicht wirklich schwer.
Grundsätzlich verlängert sich Ihre Pferdehaftpflicht, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurde, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet wird.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten Ihre bestehenden Pferdehaftpflicht zu beenden:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag für Ihre Pferdeversicherung mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf gekündigt wird.
Außerordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Pferdehaftpflicht Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Pferdehaftpflichtversicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag für Ihre Pferdeversicherung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Pferdehaftpflicht Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Kündigung bei Tod des Pferdes:
Bei Tod Ihres Pferdes erlischt die Pferdeversicherung automatisch wegen Risikowegfalls und bedarf keiner weiteren Kündigung. Eine entsprechende Meldung an den Versicherer sollte allerdings unverzüglich erfolgen.
Tipp:
Ihre Kündigung an Ihren Pferdehaftpflicht Versicherer sollte möglichst immer per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile aber auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang Ihres Kündigungsschreiben beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).