Jeder Versicherungsfall in der Pferdehaftpflichtversicherung ist dem Pferdehaftpflicht Versicherer unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) mitzuteilen. Zur Abwendung und Minderung des Schadens Sie sind verpflichtet, alles zu unternehmen was in Ihrer Möglichkeit steht. Alle Umstände, die zu dem Schaden geführt haben und der Schadenhergang sind ausführlich und wahrheitsgemäß anzugeben.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer Ihrer Pferdeversicherung sind Sie sind nicht berechtigt, einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder bereits Zahlungen zu leisten. Gegen eingehende Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz, ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer Ihrer Pferdeversicherung zu überlassen.
Tipp:
Im Schadensfall sollten Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der Schadenabwicklung bzw. Schadenmeldung behilflich. Sollten Sie Ihren Pferdehaftpflicht-Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.