Die Pferdehaftpflicht stellt Sie als privaten Halter und Besitzer eines oder mehrerer Pferde von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).
In einer guten Pferdeversicherung sind neben Ihnen selbst auch alle berechtigten Reiter und auch Reitbeteiligungen versichert.
Ansprüche aus Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die das versicherte Pferd verursacht, werden über die Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt.
Es gibt für Pferdehalter keine gesetzliche Pflicht, eine Pferdehaftpflicht für ihr Pferd abzuschließen. Aufgrund Ihrer gesetzlich verankerten Haftung sollten Sie aber auf keinen Fall auf eine entsprechende Pferdeversicherung verzichten.
Je nach Tarif leistet Ihre Pferdehaftpflicht auch für folgende Schäden:
- Schäden durch Fremdreiter bzw. Gastreiter
- Mietsachschäden (z.B. an Pferdeanhängern oder Reitzubehör)
- Flurschäden (z.B. Ihr Pferd reißt einen Weidezaun um oder beschädigt Bäume)
- Ungewollten Deckakt
- Forderungsausfalldeckung