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Wel­che Ver­si­che­rung braucht man für ein Pferd?

Jeder der ein oder meh­re­re Pfer­de besitzt, benö­tigt eine Pfer­de­haft­pflicht, da der Pfer­de­be­sit­zer als Tier­hal­ter für alle Per­so­nen- und Sach­schä­den, die sein Pferd ver­ur­sacht in unbe­grenz­ter Höhe mit sei­nem gesam­ten Ver­mö­gen haftet.

Die Haf­tung jeden Tier­hal­ters ist gesetz­lich ver­an­kert in § 833 BGB.

Um das finan­zi­el­le Risi­ko eines Scha­dens durch sein Pferd abzu­si­chern ist daher eine Pfer­de­ver­si­che­rung für jeden Pfer­de­hal­ter zu empfehlen.

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab, die durch Ihr Pferd ver­ur­sacht wer­den. Per­so­nen- und Sach­schä­den bezie­hen sich auf Ver­let­zun­gen von Drit­ten oder Schä­den frem­den Eigen­tums, zum Bei­spiel wenn Ihr Pferd aus­bricht und einen Unfall ver­ur­sacht oder jemand ver­letzt wird. Ver­mö­gens­schä­den kön­nen ent­ste­hen, wenn Ihr Pferd bei­spiels­wei­se ein wert­vol­les Pferd eines ande­ren Besit­zers ver­letzt oder tötet.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel nur Schä­den abdeckt, die durch Ihr Pferd ver­ur­sacht wer­den. Schä­den, die durch Ihre eige­ne Per­son oder Ihr eige­nes Eigen­tum ver­ur­sacht wer­den, sind nor­ma­ler­wei­se nicht in der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­hal­ten. In sol­chen Fäl­len soll­ten Sie über ande­re Ver­si­che­rungs­ar­ten wie eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung nachdenken.

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet Ihnen als Pfer­de­be­sit­zer Sicher­heit und Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Unfäl­len oder Schä­den, die Ihr Pferd ver­ur­sa­chen könn­te. Es ist rat­sam, eine sol­che Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, bevor Sie ein Pferd erwer­ben oder in Ihren Besitz neh­men, da Sie in vie­len Fäl­len nach­wei­sen müs­sen, dass Sie über eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­fü­gen, um Ihr Pferd auf öffent­li­chen Reit­we­gen, Tur­nie­ren oder ande­ren Ver­an­stal­tun­gen mit­neh­men zu können.

Bei der Aus­wahl einer Pfer­de­haft­pflicht soll­ten Sie ver­schie­de­ne Fak­to­ren berück­sich­ti­gen, wie zum Bei­spiel die Deckungs­sum­me, die Selbst­be­tei­li­gung, den Ver­si­che­rungs­um­fang und even­tu­el­le Zusatz­leis­tun­gen. Es emp­fiehlt sich, meh­re­re Ange­bo­te zu ver­glei­chen und sich von einem kom­pe­ten­ten Ver­si­che­rungs­be­ra­ter oder einem Fach­mann für Pfer­de­ver­si­che­run­gen bera­ten zu las­sen, um die bes­te Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se zu finden.

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass eine Pfer­de­haft­pflicht eine unver­zicht­ba­re Ver­si­che­rung ist, um sich als Pfer­de­be­sit­zer vor den finan­zi­el­len Risi­ken von Schä­den zu schüt­zen, die durch Ihr Pferd ver­ur­sacht wer­den kön­nen. Sie bie­tet Ihnen Sicher­heit und ermög­licht es Ihnen, Ihr Pferd sor­gen­frei zu genie­ßen, wis­send, dass Sie gegen mög­li­che Haf­tungs­an­sprü­che abge­si­chert sind.

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