Wenn Sie mehrere Pferde besitzen, gewähren Ihnen viele Versicherer in der Pferdehaftpflichtversicherung ab dem zweiten Tier Prämiennachlässe auf die jeweiligen Pferdehaftpflicht Tarife.
Achten Sie auch auf nachfolgende wichtige Leistungseinschlüsse in Ihrer Pferdeversicherung:
- Fremdreiterrisiko / Reitbeteiligung ist vereinbart:
Wenn auch andere Personen außer Ihnen selbst auf Ihrem Pferd reiten, sollten Sie sicherstellen, dass Schäden, die hierbei verursacht werden, ebenfalls über Ihre Pferdehaftpflicht abgedeckt sind.
Achtung:
Manche Versicherungsunternehmen schränken den Versicherungsschutz auf volljährige Reiter ein!
- Flurschäden sind vereinbart:
Flurschäden sind Schäden, die Ihr Pferd an Weiden, Wiesen, Feldern oder Bäumen verursacht. Gute Pferdehaftpflicht Tarife ersetzen auch solche Schäden.
- Mietsachschäden sind vereinbart:
Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten Sachen, z.B. Pferdeanhänger, Stallungen Reithallen usw.
- Forderungsausfalldeckung ist vereinbart:
Erleiden Sie durch ein fremdes Pferd einen Schaden, sollte in der Regel die Pferdehaftpflicht des anderen Pferdehalters hierfür einspringen. Hat dieser jedoch keine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen und ist finanziell nicht in der Lage, Ihre Schadenersatzforderungen auszugleichen, bleiben Sie in der Regel auf Ihrem Schaden sitzen. Haben Sie bei Ihrer eigenen Pferdehalterpflicht jedoch eine Ausfalldeckung mit vereinbart, wird diese die erforderlichen Aufwendungen erstatten.
- Ungewollter Deckakt ist vereinbart:
Sofern diese Leistung im Pferdehaftpflicht Tarif als vereinbart gilt, übernimmt der Versicherer des Pferdehaftpflichtvertrags, des Halters des Pferdes, nach einem nicht geplanten Deckakt und in der Folge einer unerwünschten Trächtigkeit des Pferdes, die daraus folgenden Kosten.
- Mitversicherung von Fohlen ist vereinbart:
Achten Sie bei Vertragsabschluss der Pferdehaftpflicht darauf, ob und wie lange Fohlen über die Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert sind. Der Zeitraum der Mitversicherung in der Pferdeversicherung variiert hier je nach Anbieter.
- Private Teilnahme an Veranstaltungen und Messen ist vereinbart:
Wenn Sie auch beabsichtigen, mit Ihren/Ihrem Pferd/en Messen, Pferdeschauen oder ähnliche Veranstaltungen zu besuchen, sollte dies in den Versicherungsbedingungen Ihrer Pferdehaftpflicht explizit vereinbart sein, so dass Ihr Pferd beziehungsweise Sie als Pferdehalter auf derartigen Veranstaltungen ebenfalls versichert sind.
- Private Kutschfahrten:
Unternehmen Sie mit Ihrem Pferd gelegentlich auch private Kutschfahrten, so achten Sie bitte darauf, dass dieses Risiko ebenfalls über Ihre Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt ist.