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Wor­auf muss man beim Abschluss einer Pfer­de­haft­pflicht achten?

Wenn Sie meh­re­re Pfer­de besit­zen, gewäh­ren Ihnen vie­le Ver­si­che­rer in der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab dem zwei­ten Tier Prä­mi­en­nach­läs­se auf die jewei­li­gen  Pfer­de­haft­pflicht Tarife.

Ach­ten Sie auch auf nach­fol­gen­de wich­ti­ge Leis­tungs­ein­schlüs­se in Ihrer Pfer­de­ver­si­che­rung:

  • Fremd­rei­ter­ri­si­ko Reit­be­tei­li­gung ist vereinbart:

Wenn auch ande­re Per­so­nen außer Ihnen selbst auf Ihrem Pferd rei­ten, soll­ten Sie sicher­stel­len, dass Schä­den, die hier­bei ver­ur­sacht wer­den, eben­falls über Ihre Pfer­de­haft­pflicht abge­deckt sind.

Ach­tung:

Man­che Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men schrän­ken den Ver­si­che­rungs­schutz auf voll­jäh­ri­ge Rei­ter ein!

  • Flur­schä­den sind vereinbart:

Flur­schä­den sind Schä­den, die Ihr Pferd an Wei­den, Wie­sen, Fel­dern oder Bäu­men ver­ur­sacht. Gute Pfer­de­haft­pflicht Tari­fe erset­zen auch sol­che Schäden.

  • Miet­sach­schä­den sind vereinbart:

Miet­sach­schä­den sind Schä­den an gemie­te­ten Sachen, z.B. Pfer­de­an­hän­ger, Stal­lun­gen Reit­hal­len usw.

  • For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ist ver­ein­bart:

Erlei­den Sie durch ein frem­des Pferd einen Scha­den, soll­te in der Regel die Pfer­de­haft­pflicht des ande­ren Pfer­de­hal­ters hier­für ein­sprin­gen. Hat die­ser jedoch kei­ne Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen und ist finan­zi­ell nicht in der Lage, Ihre Scha­den­er­satz­for­de­run­gen aus­zu­glei­chen, blei­ben Sie in der Regel auf Ihrem Scha­den sit­zen. Haben Sie bei Ihrer eige­nen Pfer­de­hal­ter­pflicht jedoch eine Aus­fall­de­ckung mit ver­ein­bart, wird die­se die erfor­der­li­chen Auf­wen­dun­gen erstatten.

  • Unge­woll­ter Deck­akt ist vereinbart:

Sofern die­se Leis­tung im Pfer­de­haft­pflicht Tarif als ver­ein­bart gilt, über­nimmt der Ver­si­che­rer des Pfer­de­haft­pflicht­ver­trags, des Hal­ters des Pfer­des, nach einem nicht geplan­ten Deck­akt und in der Fol­ge einer uner­wünsch­ten Träch­tig­keit des Pfer­des, die dar­aus fol­gen­den Kosten.

  • Mit­ver­si­che­rung von Foh­len ist vereinbart:

Ach­ten Sie bei Ver­trags­ab­schluss der Pfer­de­haft­pflicht dar­auf, ob und wie lan­ge Foh­len über die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sind. Der Zeit­raum der Mit­ver­si­che­rung in der Pfer­de­ver­si­che­rung vari­iert hier je nach Anbieter.

  • Pri­va­te Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen und Mes­sen ist vereinbart:

Wenn Sie auch beab­sich­ti­gen, mit Ihren/Ihrem Pferd/en Mes­sen, Pfer­de­schau­en oder ähn­li­che Ver­an­stal­tun­gen zu besu­chen, soll­te dies in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen Ihrer Pfer­de­haft­pflicht expli­zit ver­ein­bart sein, so dass Ihr Pferd bezie­hungs­wei­se Sie als Pfer­de­hal­ter auf der­ar­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen eben­falls ver­si­chert sind.

  • Pri­va­te Kutsch­fahr­ten:

Unter­neh­men Sie mit Ihrem Pferd gele­gent­lich auch pri­va­te Kutsch­fahr­ten, so ach­ten Sie bit­te dar­auf, dass die­ses Risi­ko eben­falls über Ihre Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt ist.

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