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Was bedeu­tet die Selbst­be­tei­li­gung bei Teilkasko?

Die Selbst­be­tei­li­gung (auch bekannt als Selbst­be­halt oder Selbst­be­halt) in einer Teil­kas­ko-Ver­si­che­rung ist der Betrag, den Sie selbst tra­gen müs­sen, wenn ein Scha­den an Ihrem Fahr­zeug ein­tritt, der von der Teil­kas­ko abge­deckt wird.

Zum Bei­spiel, wenn Ihr Fahr­zeug durch einen Sturm oder Hagel beschä­digt wur­de (was regel­mä­ßig durch die Teil­kas­ko abge­deckt wird) und der Scha­den sich auf 1.500 Euro beläuft, und Ihre Selbst­be­tei­li­gung 500 Euro beträgt, dann wür­de die Ver­si­che­rung 1.000 Euro zah­len und Sie müss­ten den Rest zah­len 500 Euro aus eige­ner Tasche zahlen.

Die Selbst­be­tei­li­gung ist eine Mög­lich­keit, die Prä­mie für die Ver­si­che­rung zu sen­ken, da Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer einen Teil des Risi­kos über­neh­men. Je höher die Selbst­be­tei­li­gung, des­to nied­ri­ger ist in der Regel die Ver­si­che­rungs­prä­mie. Es ist jedoch wich­tig, die Selbst­be­tei­li­gung auf einen Betrag fest­zu­le­gen, den Sie im Scha­den­fall pro­blem­los zah­len können.

Es ist auch zu beach­ten, dass die Selbst­be­tei­li­gung für jede Art von Scha­den unter­schied­lich sein kann, abhän­gig von den Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rung. Zum Bei­spiel kann die Selbst­be­tei­li­gung für Glas­bruch­schä­den anders sein als für Sturm­schä­den. Stel­len Sie daher sicher, dass Sie die Bedin­gun­gen Ihrer Poli­ce genau verstehen.

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