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Was bedeu­tet die Selbst­be­tei­li­gung bei Vollkasko?

Die Selbst­be­tei­li­gung bei einer Voll­kas­ko-Ver­si­che­rung funk­tio­niert ähn­lich wie bei der Teil­kas­ko-Ver­si­che­rung. Sie ist der Betrag, den der Ver­si­che­rungs­neh­mer im Scha­dens­fall selbst tra­gen muss.

Wenn bei­spiels­wei­se ein Scha­den von 2.000 Euro an Ihrem Auto ent­stan­den ist und Ihre Selbst­be­tei­li­gung in der Voll­kas­ko-Ver­si­che­rung 500 Euro beträgt, wür­de die Ver­si­che­rung 1.500 Euro des Scha­dens über­neh­men und Sie müss­ten die rest­li­chen 500 Euro aus eige­ner Tasche zahlen.

Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung kann in der Regel indi­vi­du­ell fest­ge­legt wer­den und beein­flusst die Höhe der Ver­si­che­rungs­prä­mie. Je höher die Selbst­be­tei­li­gung, des­to gerin­ger ist die Prämie.

Die Voll­kas­ko deckt dabei Schä­den am eige­nen Fahr­zeug ab, die durch eige­ne Unfäl­le oder durch Van­da­lis­mus ent­ste­hen. Die Teil­kas­ko deckt im Gegen­satz dazu Schä­den ab, die durch exter­ne Ein­flüs­se wie Brand, Dieb­stahl, Hagel oder Wild­un­fäl­le ent­ste­hen. Bei bei­den Ver­si­che­rungs­for­men wird im Scha­dens­fall die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung fällig.

Es ist wich­tig, dass Sie die Höhe Ihrer Selbst­be­tei­li­gung sorg­fäl­tig wäh­len. Wäh­len Sie einen Betrag, den Sie im Fal­le eines Scha­dens ohne Schwie­rig­kei­ten auf­brin­gen können.

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