Der Forderungsausfallschutz in der Pferdehaftpflicht tritt in Kraft, wenn der Schaden durch das Pferd verursacht wurde und eine dritte Partei für den Schaden haftbar gemacht werden kann, aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den Schadenersatz zu leisten. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung die Zahlung der Schadensersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme, auch wenn die dritte Partei zahlungsunfähig ist.
Diese Deckungserweiterung ist besonders nützlich, um sicherzustellen, dass Sie als Pferdebesitzer nicht auf den Kosten sitzen bleiben, eine dritte Partei für den Schaden verantwortlich ist, jedoch nicht in der Lage ist, den Schadenersatz zu zahlen. Der Forderungsausfallschutz in der Pferdehaftpflicht kann den finanziellen Schutz und die Absicherung gegen Fälle bieten.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Pferdehaftpflichtversicherungen automatisch einen Forderungsausfallschutz beinhalten. Wenn Sie zusätzlich daran interessiert sind, diesen Schutz zu erhalten, sollten Sie dies bei der Auswahl einer Versicherungspolizei beachten und die genauen Bedingungen und Leistungen in Bezug auf den Forderungsausfallschutz mit dem Versicherungsanbieter besprechen.