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Was braucht man für Zollkennzeichen?

Um ein Zoll­kenn­zei­chen zu bean­tra­gen, benö­ti­gen Sie bestimm­te Doku­men­te und müs­sen eini­ge Schrit­te befol­gen. Hier ist eine all­ge­mei­ne Lis­te der benö­tig­ten Dinge:

  1. Ver­si­che­rungs­schutz : Bevor Sie ein Zoll­kenn­zei­chen erhal­ten kön­nen, müs­sen Sie eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft stellt Ihnen dann eine eVB-Num­mer (elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung) aus, die den Nach­weis für den Ver­si­che­rungs­schutz erbringt.
  2. Fahr­zeug­do­ku­men­te : Sie benö­ti­gen die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und II (frü­her Fahr­zeug­schein und Fahr­zeug­brief genannt) des Fahr­zeugs. Falls das Fahr­zeug bereits abge­mel­det wur­de und kei­ne Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I mehr vor­han­den ist, benö­ti­gen Sie eine Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung vom zustän­di­gen Straßenverkehrsamt.
  3. Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass : Sie müs­sen Ihre Iden­ti­tät nach­wei­sen kön­nen. Wenn Sie das Fahr­zeug für ande­re zulas­sen, benö­ti­gen Sie eine ent­spre­chen­de Voll­macht sowie den Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass die­ser Person.
  4. SEPA-Last­schrift­man­dat für die Kfz-Steu­er : Obwohl Fahr­zeu­ge mit einem Zoll­kenn­zei­chen von der Kfz-Steu­er befreit sind, benö­tigt die Zulas­sungs­stel­le ein SEPA-Last­schrift­man­dat. Soll­te das Fahr­zeug nicht frist­ge­recht aus dem Ver­kehr gezo­gen oder ins Aus­land aus­ge­führt wer­den, kann so die Kfz-Steu­er ein­ge­zo­gen werden.
  5. Kenn­zei­chen : Das Zoll­kenn­zei­chen kön­nen Sie bei einem Schil­der­ma­cher fer­ti­gen las­sen, sobald die Zulas­sungs­stel­le das OK gibt.

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