Die Fahrerschutzversicherung bietet Schutz für den Fahrer eines Autos im Falle eines Unfalls, den er selbst verursacht hat. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, bietet die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung keinen Schutz für den Fahrer selbst, sondern nur für die anderen Unfallbeteiligten. Das bedeutet, wenn Sie einen Unfall verursachen, können Sie keine Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten oder dergleichen aus Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.
Hier kommt die Fahrerschutzversicherung ins Spiel. Sie erstattet dem Fahrer dieselben Leistungen, die er auch bekommen würde, wenn er ein Geschädigter wäre. Dazu gehören:
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Behandlungs- und Rehabilitationskosten
- Kosten für notwendige Anpassungen am Haus oder Auto infolge einer Behinderung
- Hinterbliebenenleistungen im Todesfall
Die Fahrerschutzversicherung ist in der Regel als zusätzliche Option zu einer bestehenden Kfz-Versicherung erhältlich und kann besonders für diejenigen sinnvoll sein, die häufig alleine oder auf langen Strecken unterwegs sind.