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Was darf die Kfz Ver­si­che­rung nach Unfall abziehen?

Nach einem Unfall kön­nen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten ver­schie­de­ne Pos­ten von der Scha­dens­sum­me abzie­hen oder Kos­ten in Rech­nung stel­len, bevor sie die end­gül­ti­ge Aus­zah­lung an den Ver­si­che­rungs­neh­mer oder an die Par­tei leis­ten, die einen Scha­den erlit­ten hat. Dies kann z.B. sein:

Selbst­be­tei­li­gung: Wenn in Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce eine Selbst­be­tei­li­gung fest­ge­legt ist, zieht die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft die­sen Betrag von der gesam­ten Scha­dens­sum­me ab. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung hängt von Ihrer spe­zi­fi­schen Poli­ce ab.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Details davon abhän­gen, was in Ihrer spe­zi­fi­schen Ver­si­che­rungs­po­li­ce fest­ge­legt ist, sowie von den spe­zi­fi­schen Umstän­den des Unfalls. Dar­über hin­aus kann es Unter­schie­de zwi­schen der Haft­pflicht­ver­si­che­rung (die Schä­den an Drit­ten abdeckt) und der Kas­ko­ver­si­che­rung (die Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug abdeckt) geben.

Im Fal­le eines Unfalls ist es immer rat­sam, sich direkt an Ihre Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu wen­den, um genau zu ver­ste­hen, wel­che Kos­ten gedeckt sind und wel­che Kos­ten Sie mög­li­cher­wei­se selbst tra­gen müssen.

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