Nach einem Unfall können Versicherungsgesellschaften verschiedene Posten von der Schadenssumme abziehen oder Kosten in Rechnung stellen, bevor sie die endgültige Auszahlung an den Versicherungsnehmer oder an die Partei leisten, die einen Schaden erlitten hat. Dies kann z.B. sein:
Selbstbeteiligung: Wenn in Ihrer Versicherungspolice eine Selbstbeteiligung festgelegt ist, zieht die Versicherungsgesellschaft diesen Betrag von der gesamten Schadenssumme ab. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von Ihrer spezifischen Police ab.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Details davon abhängen, was in Ihrer spezifischen Versicherungspolice festgelegt ist, sowie von den spezifischen Umständen des Unfalls. Darüber hinaus kann es Unterschiede zwischen der Haftpflichtversicherung (die Schäden an Dritten abdeckt) und der Kaskoversicherung (die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abdeckt) geben.
Im Falle eines Unfalls ist es immer ratsam, sich direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft zu wenden, um genau zu verstehen, welche Kosten gedeckt sind und welche Kosten Sie möglicherweise selbst tragen müssen.