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Was gibt es für Ver­güns­ti­gun­gen bei der Kfz-Ver­si­che­rung bei 50 % Schwerbehinderung?

Die Ver­güns­ti­gun­gen, die Sie bei der Kfz-Ver­si­che­rung auf­grund einer Schwer­be­hin­de­rung von 50 % erhal­ten kön­nen, hän­gen von der jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ab. Nicht alle Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe oder Rabat­te für Men­schen mit Behin­de­run­gen an. Gene­rell gilt:

Behin­der­ten­ra­batt : Eini­ge Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bie­ten spe­zi­el­le Rabat­te für Men­schen mit einer Behin­de­rung an. Dies kann einen pro­zen­tua­len Nach­lass auf die Ver­si­che­rungs­prä­mie beinhal­ten. Die genau­en Kon­di­tio­nen sind jedoch von Ver­si­che­rer zu Ver­si­che­rer unter­schied­lich und soll­ten direkt bei der jewei­li­gen Gesell­schaft erfragt werden.

Fahr­hil­fen : Falls Sie spe­zi­el­le Fahr­hil­fen in Ihrem Fahr­zeug ein­ge­baut haben, kann dies eben­falls einen Ein­fluss auf die Ver­si­che­rungs­prä­mie haben. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten hier Rabat­te an, da die Fahr­hil­fen das Unfall­ri­si­ko sen­ken kön­nen. Auch hier soll­ten Sie sich direkt bei Ihrem Ver­si­che­rer informieren.

Es ist zu beach­ten, dass der Grad der Behin­de­rung allein oft nicht aus­schlag­ge­bend für einen Rabatt ist. Oft­mals ist ein bestimm­tes Merk­zei­chen im Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis erfor­der­lich. Es emp­fiehlt sich daher, bei der jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft direkt nach­zu­fra­gen und sich über mög­li­che Ver­güns­ti­gun­gen zu informieren.

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