Große Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die Sorgfalt in besonders schweren Maßen außer Acht lässt. Das bedeutet, dass die betreffende Person nicht die nötige Sorgfalt und Aufmerksamkeit an den Tag legt, die von ihr in der speziellen Situation erwartet werden kann und sollte.
Es handelt sich dabei um ein höheres Maß an Fahrlässigkeit als die „einfache Fahrlässigkeit“, die vorliegt, wenn jemand lediglich leichtfertig handelt oder eine Nachlässigkeit begeht.
Einige Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Kontext des Autofahrens könnten sein:
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Übermüdung oder Sekundenschlaf am Steuer
- Ignorieren von Verkehrsschildern oder Ampeln
- Überhöhte Geschwindigkeit, insbesondere in gefährlichen Situationen wie Unwetter, Baustellen oder in der Nähe von Schulen
- Fahren ohne die vorgeschriebene Sehhilfe
In Versicherungsfällen kann grobe Fahrlässigkeit dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen verkürzt oder sogar vollständig verweigert, abhängig von den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Vertragses. Seit einigen Jahren gibt es allerdings in Deutschland die Regelung, dass Kfz-Haftpflichtversicherungen auch bei grober Fahrlässigkeit die Schäden übernehmen müssen, allerdings kann es hier zu Kürzungen kommen. Bei Kasko-Versicherungen ist das jedoch nicht zwingend der Fall, und die Versicherung kann die Leistung vollständig verweigern, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde.