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Was ist bei einer Kfz Haft­pflicht­ver­si­che­rung versichert?

Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in vie­len Län­dern, ein­schließ­lich Deutsch­land, gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und deckt Schä­den ab, die durch das eige­ne Fahr­zeug an Drit­ten (Per­so­nen, Sachen oder Ver­mö­gen) ver­ur­sacht wer­den. Kon­kret sind fol­gen­de Berei­che abgedeckt:

  1. Per­so­nen­schä­den: Das sind Schä­den, die an Per­so­nen ent­ste­hen. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel die Behand­lungs­kos­ten nach einem Unfall oder Schmer­zens­geld­an­sprü­che. Im schlimms­ten Fall kann es auch zu einer dau­er­haf­ten Inva­li­di­tät oder zum Tod kom­men. In sol­chen Fäl­len über­nimmt die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch Ren­ten­zah­lun­gen oder die Kos­ten für ein Begräbnis.
  2. Sach­schä­den: Hier­un­ter fal­len alle Schä­den, die an frem­dem Eigen­tum ent­stan­den sind, zum Bei­spiel an ande­ren Fahr­zeu­gen, aber auch an Gebäu­den, Zäu­nen, Stra­ßen­lam­pen usw.
  3. Ver­mö­gens­schä­den: Das sind Schä­den, die weder Per­so­nen- noch Sach­schä­den sind, aber trotz­dem zu einem finan­zi­el­len Ver­lust füh­ren. Ein Bei­spiel wäre der Ver­dienst­aus­fall, den ein Selbst­stän­di­ger erlei­det, weil er nach einem Unfall nicht arbei­ten kann.

Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt also nicht das eige­ne Fahr­zeug, son­dern deckt die Schä­den ab, die durch das eige­ne Fahr­zeug an Drit­ten ver­ur­sacht wer­den. Für Schä­den am eige­nen Fahr­zeug kommt eine Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung auf.

Es ist wich­tig zu wis­sen, dass es in der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung gesetz­lich fest­ge­leg­te Min­dest­de­ckungs­sum­men gibt, die eine Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall min­des­tens leis­ten muss. Die­se betra­gen in Deutschland:

  • Bei Per­so­nen­schä­den: 7,5 Mil­lio­nen Euro je geschä­dig­te Person
  • Bei Sach­schä­den: 1,12 Mil­lio­nen Euro
  • Bei Ver­mö­gens­schä­den: 50.000 Euro

Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten jedoch in der Pra­xis eine höhe­re Deckungs­sum­me an, häu­fig bis zu 100 Mil­lio­nen Euro pau­schal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.

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