Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die durch das eigene Fahrzeug an Dritten (Personen, Sachen oder Vermögen) verursacht werden. Konkret sind folgende Bereiche abgedeckt:
- Personenschäden: Das sind Schäden, die an Personen entstehen. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlungskosten nach einem Unfall oder Schmerzensgeldansprüche. Im schlimmsten Fall kann es auch zu einer dauerhaften Invalidität oder zum Tod kommen. In solchen Fällen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch Rentenzahlungen oder die Kosten für ein Begräbnis.
- Sachschäden: Hierunter fallen alle Schäden, die an fremdem Eigentum entstanden sind, zum Beispiel an anderen Fahrzeugen, aber auch an Gebäuden, Zäunen, Straßenlampen usw.
- Vermögensschäden: Das sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, aber trotzdem zu einem finanziellen Verlust führen. Ein Beispiel wäre der Verdienstausfall, den ein Selbstständiger erleidet, weil er nach einem Unfall nicht arbeiten kann.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt also nicht das eigene Fahrzeug, sondern deckt die Schäden ab, die durch das eigene Fahrzeug an Dritten verursacht werden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung auf.
Es ist wichtig zu wissen, dass es in der Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssummen gibt, die eine Versicherung im Schadensfall mindestens leisten muss. Diese betragen in Deutschland:
- Bei Personenschäden: 7,5 Millionen Euro je geschädigte Person
- Bei Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
- Bei Vermögensschäden: 50.000 Euro
Die meisten Versicherer bieten jedoch in der Praxis eine höhere Deckungssumme an, häufig bis zu 100 Millionen Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.