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Was ist ein abwei­chen­der Halter?

Ein abwei­chen­der Hal­ter eines Fahr­zeugs ist eine Per­son, die das Fahr­zeug besitzt und/oder regel­mä­ßig nutzt, jedoch nicht der offi­zi­el­le Eigen­tü­mer (auch nicht der­je­ni­ge ist, der auf das Fahr­zeug zuge­las­sen ist).

Dies kommt zum Bei­spiel häu­fig vor, wenn ein Eltern­teil ein Auto für ein Kind kauft und es auf sich selbst zulässt, das Kind aber der eigent­li­che Nut­zer des Autos ist. In die­sem Fall wäre das Kind der „abwei­chen­de Hal­ter“.

Auch in Fäl­len, in denen ein Unter­neh­men ein Fahr­zeug für einen Mit­ar­bei­ter min­des­tens und es auf das Unter­neh­men zulässt, wäre der Mit­ar­bei­ter der abwei­chen­de Hal­ter.

Es ist wich­tig, beim Abschluss einer Kfz-Ver­si­che­rung zu klä­ren, wer als Hal­ter des Fahr­zeugs gilt, da dies Ein­fluss auf die Höhe der Ver­si­che­rungs­prä­mi­en haben kann.

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