Ein abweichender Halter eines Fahrzeugs ist eine Person, die das Fahrzeug besitzt und/oder regelmäßig nutzt, jedoch nicht der offizielle Eigentümer (auch nicht derjenige ist, der auf das Fahrzeug zugelassen ist).
Dies kommt zum Beispiel häufig vor, wenn ein Elternteil ein Auto für ein Kind kauft und es auf sich selbst zulässt, das Kind aber der eigentliche Nutzer des Autos ist. In diesem Fall wäre das Kind der „abweichende Halter“.
Auch in Fällen, in denen ein Unternehmen ein Fahrzeug für einen Mitarbeiter mindestens und es auf das Unternehmen zulässt, wäre der Mitarbeiter der abweichende Halter.
Es ist wichtig, beim Abschluss einer Kfz-Versicherung zu klären, wer als Halter des Fahrzeugs gilt, da dies Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämien haben kann.