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Was ist eine Fremdreiterversicherung?

Die Fremd­rei­ter­ver­si­che­rung bie­tet in der Regel fol­gen­den Schutz:

  1. Haft­pflicht­schutz: Die Ver­si­che­rung deckt Haft­pflicht­an­sprü­che ab, die sich aus Ver­let­zun­gen von Drit­ten oder Sach­schä­den erge­ben kön­nen, die wäh­rend des Rei­tens des frem­den Pfer­des ent­ste­hen kön­nen. Wenn der Rei­ter ver­se­hent­lich Schä­den ver­ur­sacht, sei es durch ein miss­ge­schi­ckes oder fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die Scha­dens­re­gu­lie­rung oder Schmerzensgeldzahlungen.
  2. Per­so­nen­schutz: Die Fremd­rei­ter­ver­si­che­rung kann auch per­sön­li­chen Schutz für den Rei­ter bie­ten. Sie kön­nen medi­zi­ni­sche Kos­ten und Unfall­ren­ten abde­cken, falls der Rei­ter beim Rei­ten des frem­den Pfer­des ver­letzt wird.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Bedin­gun­gen und Leis­tun­gen einer Fremd­rei­ter­ver­si­che­rung von Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft unter­schied­lich sein kön­nen. Eini­ge Ver­si­che­run­gen kön­nen zusätz­li­che Deckungs­er­wei­te­run­gen oder optio­na­le anbie­ten, wäh­rend ande­re bestimm­te Aus­schlüs­se oder Ein­schrän­kun­gen Leis­tun­gen haben können. 

Wenn Sie als Rei­ter regel­mä­ßig frem­de Pfer­de rei­ten, ist der Abschluss einer Fremd­rei­ter­ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Maß­nah­me, um sich vor mög­li­chen Haf­tungs­an­sprü­chen und Risi­ken zu schüt­zen. Es wird emp­foh­len, sich von einem kom­pe­ten­ten Ver­si­che­rungs­be­ra­ter oder einem Fach­mann für Pfer­de­ver­si­che­run­gen bera­ten zu las­sen, um die geeig­ne­te Ver­si­che­rungs­lö­sung zu fin­den, die Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Risi­ken entspricht.

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