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Was ist eine Kfz Ruheversicherung?

Eine Kfz-Ruhe­ver­si­che­rung, auch als Still­le­gungs­ver­si­che­rung bekannt, ist eine Form der Auto­ver­si­che­rung, die in Kraft tritt, wenn ein Fahr­zeug vor­über­ge­hend nicht genutzt und abge­mel­det (also still­ge­legt) wird.

Wenn Sie Ihr Fahr­zeug abmel­den, etwa weil Sie es eine Wei­le nicht benut­zen, bleibt die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung als Ruhe­ver­si­che­rung bestehen. Aller­dings wird der Ver­si­che­rungs­schutz auf die soge­nann­te “Ruhe­ver­si­che­rung” redu­ziert. Die­se beinhal­tet ledig­lich den Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den, die durch höhe­re Gewalt oder auf dem Trans­port entstehen.

Der Vor­teil der Ruhe­ver­si­che­rung liegt dar­in, dass der Ver­trag bestehen bleibt und die Scha­den­frei­heits­klas­se (also der Rabatt für unfall­frei­es Fah­ren) nicht ver­lo­ren geht. Dar­über hin­aus ist die­se Form der Ver­si­che­rung in der Regel güns­ti­ger als die regu­lä­re Kfz-Ver­si­che­rung, da das Fahr­zeug ja nicht im Stra­ßen­ver­kehr genutzt wird.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass wäh­rend der Still­le­gungs­pe­ri­ode das Fahr­zeug nicht im öffent­li­chen Raum bewegt oder abge­stellt wer­den darf, da sonst der Ver­si­che­rungs­schutz erlischt. Wenn Sie das Fahr­zeug wie­der nut­zen möch­ten, müs­sen Sie es wie­der anmel­den und die regu­lä­re Kfz-Ver­si­che­rung tritt wie­der in Kraft.

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