Eine Kfz-Ruheversicherung, auch als Stilllegungsversicherung bekannt, ist eine Form der Autoversicherung, die in Kraft tritt, wenn ein Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt und abgemeldet (also stillgelegt) wird.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, etwa weil Sie es eine Weile nicht benutzen, bleibt die Kfz-Haftpflichtversicherung als Ruheversicherung bestehen. Allerdings wird der Versicherungsschutz auf die sogenannte “Ruheversicherung” reduziert. Diese beinhaltet lediglich den Versicherungsschutz für Schäden, die durch höhere Gewalt oder auf dem Transport entstehen.
Der Vorteil der Ruheversicherung liegt darin, dass der Vertrag bestehen bleibt und die Schadenfreiheitsklasse (also der Rabatt für unfallfreies Fahren) nicht verloren geht. Darüber hinaus ist diese Form der Versicherung in der Regel günstiger als die reguläre Kfz-Versicherung, da das Fahrzeug ja nicht im Straßenverkehr genutzt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass während der Stilllegungsperiode das Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum bewegt oder abgestellt werden darf, da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Wenn Sie das Fahrzeug wieder nutzen möchten, müssen Sie es wieder anmelden und die reguläre Kfz-Versicherung tritt wieder in Kraft.