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Was ist wich­tig bei einem Versicherungswechsel?

Der Wech­sel Ihrer Kfz-Ver­si­che­rung kann Sie vor finan­zi­el­le Her­aus­for­de­run­gen stel­len, wenn Sie ihn nicht sorg­fäl­tig pla­nen. Hier sind eini­ge Punk­te, die Sie beach­ten sollten:

  1. Kün­di­gungs­fris­ten: Nor­ma­ler­wei­se ist der Stich­tag für die Kün­di­gung einer Auto­ver­si­che­rung der 30. Novem­ber, da die meis­ten Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge vom 1. Janu­ar bis zum 31. Dezem­ber lau­fen. Sie müs­sen also in der Regel Ihre Kün­di­gung bis zum 30. Novem­ber ein­rei­chen, wenn Sie zum nächs­ten Jahr wech­seln möchten.
  2. Schrift­li­che Kün­di­gung: Die Kün­di­gung soll­te immer schrift­lich erfol­gen. Ein Kün­di­gungs­schrei­ben per Ein­schrei­ben mit Rück­schein bie­tet Ihnen die nöti­ge Sicher­heit, dass Ihre Kün­di­gung auch tat­säch­lich beim Ver­si­che­rer ange­kom­men ist.
  3. Son­der­kün­di­gungs­recht: In eini­gen Fäl­len kön­nen Sie Ihre Ver­si­che­rung auch außer­halb der regu­lä­ren Fris­ten kün­di­gen. Zum Bei­spiel, wenn Ihre Prä­mie erhöht wird, aber die Leis­tun­gen gleich blei­ben oder wenn Sie Ihr Auto verkaufen.
  4. Ver­si­che­rungs­ver­gleich: Ver­glei­chen Sie die Ange­bo­te ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer. Ach­ten Sie dabei nicht nur auf den Preis, son­dern auch auf die Leis­tun­gen und die Ser­vice­qua­li­tät des Versicherers.
  5. Neue Ver­si­che­rung abschlie­ßen: Nach­dem Sie eine neue Ver­si­che­rung gefun­den haben, soll­ten Sie die­se abschlie­ßen, bevor Sie die alte kün­di­gen. Sie erhal­ten eine elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB), die Sie bei der Zulas­sungs­stel­le vor­le­gen müssen.
  6. Infor­mie­ren Sie sich über Rabat­te: Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten Rabat­te für siche­res Fah­ren, für Fah­rer über einem bestimm­ten Alter oder für Autos mit Sicher­heits­funk­tio­nen an. Es lohnt sich also, danach zu fragen.
  7. Über­gangs­zeit: Pla­nen Sie eine Über­gangs­zeit ein, falls die neue Ver­si­che­rung nicht sofort beginnt, nach­dem die alte Ver­si­che­rung geen­det hat.

Bit­te beden­ken Sie, dass eine lücken­lo­se Ver­si­che­rung in Deutsch­land gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist. Sie soll­ten daher sicher­stel­len, dass Ihr neu­er Ver­trag beginnt, bevor Ihr alter Ver­trag endet.

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