Die Kosten für eine Kfz-Versicherung können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Es hängt davon ab, ob das Fahrzeug privat oder beruflich genutzt wird.
- Private Nutzung : Bei rein privater Nutzung können Sie die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung nicht steuerlich geltend machen.
- Berufliche Nutzung : Nutzen Sie Ihr Fahrzeug für berufliche Zwecke, können Sie die Kosten als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Hierzu zählen beispielsweise Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Dienstreisen. Der Anteil der beruflichen Nutzung muss dabei nachgewiesen werden, beispielsweise durch ein Fahrtenbuch.
- Selbstständige und Freiberufler : Selbstständige und Freiberufler können die Kosten für die Kfz-Versicherung als Betriebsausgaben absetzen, sofern das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird. Auch hier muss der Anteil der betrieblichen Nutzung nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen und die steuerlichen Regelungen je nach individueller Situation variieren können. Für eine genaue Beratung empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu konsultieren.