Versicherungsvergleich!

Versicherung Vergleich erstellen und sparen!

info@versicherungsvergleiche.de

Fragen? Schreiben Sie uns!

Suche

Was pas­siert, wenn der beglei­ten­de Fah­rer betrun­ken ist?

Wenn die Begleit­per­son beim beglei­te­ten Fah­ren, auch bekannt als „Fah­ren mit 17“, betrun­ken ist, kann das schwer­wie­gen­de Kon­se­quen­zen haben.

Zunächst ein­mal ist es wich­tig zu ver­ste­hen, dass die Begleit­per­son die glei­chen Alko­hol­grenz­wer­te ein­hal­ten muss wie der Fah­rer selbst. Dies bedeu­tet, dass sie einen Blut­al­ko­hol­spie­gel von 0,0 Pro­mil­le auf­wei­sen muss.

Soll­te die Begleit­per­son den­noch alko­ho­li­siert sein, gilt das als Ver­stoß gegen die Regeln des beglei­te­ten Fah­rens. Dies kann zur Ungül­tig­keit der Fahr­erlaub­nis des Fahr­an­fän­gers füh­ren und bedeu­tet im Klar­text, dass der Fahr­an­fän­ger ohne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis fährt.

Des Wei­te­ren kann die Poli­zei die Fahrt sofort unter­bin­den und die Begleit­per­son kann für zukünf­ti­ge Fahr­ten aus dem beglei­te­ten Fah­ren aus­ge­schlos­sen wer­den. Abhän­gig vom genau­en Blut­al­ko­hol­wert und even­tu­ell vor­an­ge­gan­ge­nen Ver­stö­ßen kann es auch zu Geld­stra­fen oder gar zu einem Fahr­ver­bot für die Begleit­per­son kommen.

Zusätz­lich zu den recht­li­chen Kon­se­quen­zen könn­te dies auch Aus­wir­kun­gen auf die Ver­si­che­rung haben. Im Fal­le eines Unfalls könn­te die Ver­si­che­rung die Leis­tung ver­wei­gern oder redu­zie­ren, wenn fest­ge­stellt wird, dass die Begleit­per­son alko­ho­li­siert war.

Daher ist es wich­tig, als Begleit­per­son die Ver­ant­wor­tung ernst zu neh­men und die Regeln des beglei­te­ten Fah­rens ein­zu­hal­ten. Die Sicher­heit aller Ver­kehrs­teil­neh­mer soll­te immer obers­te Prio­ri­tät haben.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Kfz-Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Kfz Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen