Wenn die Begleitperson beim begleiteten Fahren, auch bekannt als „Fahren mit 17“, betrunken ist, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die Begleitperson die gleichen Alkoholgrenzwerte einhalten muss wie der Fahrer selbst. Dies bedeutet, dass sie einen Blutalkoholspiegel von 0,0 Promille aufweisen muss.
Sollte die Begleitperson dennoch alkoholisiert sein, gilt das als Verstoß gegen die Regeln des begleiteten Fahrens. Dies kann zur Ungültigkeit der Fahrerlaubnis des Fahranfängers führen und bedeutet im Klartext, dass der Fahranfänger ohne gültige Fahrerlaubnis fährt.
Des Weiteren kann die Polizei die Fahrt sofort unterbinden und die Begleitperson kann für zukünftige Fahrten aus dem begleiteten Fahren ausgeschlossen werden. Abhängig vom genauen Blutalkoholwert und eventuell vorangegangenen Verstößen kann es auch zu Geldstrafen oder gar zu einem Fahrverbot für die Begleitperson kommen.
Zusätzlich zu den rechtlichen Konsequenzen könnte dies auch Auswirkungen auf die Versicherung haben. Im Falle eines Unfalls könnte die Versicherung die Leistung verweigern oder reduzieren, wenn festgestellt wird, dass die Begleitperson alkoholisiert war.
Daher ist es wichtig, als Begleitperson die Verantwortung ernst zu nehmen und die Regeln des begleiteten Fahrens einzuhalten. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sollte immer oberste Priorität haben.