Wenn ein nicht in der Versicherungspolice eingetragener Fahrer das Fahrzeug fährt und einen Unfall verursacht, kann dies zu erheblichen Konsequenzen führen. Wie diese genau aussehen, hängt von der Art Ihrer Kfz-Versicherung und deren spezifischen Bestimmungen ab.
In vielen Fällen werden Kfz-Versicherungen nach dem Prinzip „Fahrzeugversicherung“ und nicht „Fahrerversicherung“ abgeschlossen. Das bedeutet, dass das Fahrzeug grundsätzlich versichert ist, unabhängig davon, wohin es fährt. Allerdings kann es sein, dass Ihre Versicherung eine Klausel hat, die besagt, dass alle regelmäßigen Fahrer des Fahrzeugs namentlich in der Police aufgeführt sein müssen. Wenn auch jemand, der nicht als Fahrer eingetragen ist, das Fahrzeug regelmäßig nutzt und einen Unfall verursacht, kann dies zu Problemen führen.
Möglicherweise muss der Versicherungsnehmer eine höhere Selbstbeteiligung zahlen oder es kommt sogar zu einer Vertragsstrafe seitens der Versicherung. In extremen Fällen, insbesondere wenn eine vorsätzliche Täuschung vorliegt, kann die Versicherung die Leistung sogar ganz verweigern.
Wenn ein Freund oder ein Verwandter Ihr Auto gelegentlich ausleiht, ist es in der Regel kein Problem, solange das in den Bedingungen Ihrer Versicherung erlaubt ist. Aber wenn jemand Ihr Auto regelmäßig fährt, ist es ratsam, diesen Fahrer in Ihre Police aufzunehmen, um sicherzustellen, dass Sie vollständig abgesichert sind.
Es ist wichtig, dass Sie die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice genau verstehen und alle Änderungen, die sich auf Ihre Versicherung auswirken könnten, rechtzeitig melden. Bei Unklarheiten sollten Sie sich immer direkt an Ihren Versicherungsanbieter wenden.