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Was pas­siert, wenn ein nicht regis­trier­ter Fah­rer fährt?

Wenn ein nicht in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce ein­ge­tra­ge­ner Fah­rer das Fahr­zeug fährt und einen Unfall ver­ur­sacht, kann dies zu erheb­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren. Wie die­se genau aus­se­hen, hängt von der Art Ihrer Kfz-Ver­si­che­rung und deren spe­zi­fi­schen Bestim­mun­gen ab.

In vie­len Fäl­len wer­den Kfz-Ver­si­che­run­gen nach dem Prin­zip „Fahr­zeug­ver­si­che­rung“ und nicht „Fah­rer­ver­si­che­rung“ abge­schlos­sen. Das bedeu­tet, dass das Fahr­zeug grund­sätz­lich ver­si­chert ist, unab­hän­gig davon, wohin es fährt. Aller­dings kann es sein, dass Ihre Ver­si­che­rung eine Klau­sel hat, die besagt, dass alle regel­mä­ßi­gen Fah­rer des Fahr­zeugs nament­lich in der Poli­ce auf­ge­führt sein müs­sen. Wenn auch jemand, der nicht als Fah­rer ein­ge­tra­gen ist, das Fahr­zeug regel­mä­ßig nutzt und einen Unfall ver­ur­sacht, kann dies zu Pro­ble­men führen.

Mög­li­cher­wei­se muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung zah­len oder es kommt sogar zu einer Ver­trags­stra­fe sei­tens der Ver­si­che­rung. In extre­men Fäl­len, ins­be­son­de­re wenn eine vor­sätz­li­che Täu­schung vor­liegt, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung sogar ganz verweigern.

Wenn ein Freund oder ein Ver­wand­ter Ihr Auto gele­gent­lich aus­leiht, ist es in der Regel kein Pro­blem, solan­ge das in den Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rung erlaubt ist. Aber wenn jemand Ihr Auto regel­mä­ßig fährt, ist es rat­sam, die­sen Fah­rer in Ihre Poli­ce auf­zu­neh­men, um sicher­zu­stel­len, dass Sie voll­stän­dig abge­si­chert sind.

Es ist wich­tig, dass Sie die Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce genau ver­ste­hen und alle Ände­run­gen, die sich auf Ihre Ver­si­che­rung aus­wir­ken könn­ten, recht­zei­tig mel­den. Bei Unklar­hei­ten soll­ten Sie sich immer direkt an Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter wenden.

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