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Was steht mir bei 90 % Schwer­be­hin­de­rung zu?

Bei einem Grad der Behin­de­rung (GdB) von 90 kön­nen Sie in Deutsch­land ver­schie­de­ne Leis­tun­gen und Ver­güns­ti­gun­gen in Anspruch neh­men. Eini­ge davon sind:

  1. Steu­er­li­che Vor­tei­le : Sie kön­nen einen Behin­der­ten-Pausch­be­trag gel­tend machen. Bei einem GdB von 90 beträgt die­ser im Jahr 2023 1.420 Euro.
  2. Frei­fahr­ten im öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehr : Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen haben Sie ein Recht auf unbe­fug­te Beför­de­rung im öffent­li­chen Personenverkehr.
  3. Erleich­te­run­gen beim Auto­kauf und bei der Kfz-Steu­er : Sie kön­nen eine Ermä­ßi­gung oder Befrei­ung von der Kfz-Steu­er bean­tra­gen. Bei bestimm­ten Auto­her­stel­lern kön­nen Sie auch Rabat­te beim Kauf eines Neu­wa­gens erhalten.
  4. Park­erleich­te­run­gen : Wenn zusätz­lich das Merk­zei­chen „G“ (erheb­li­che Beein­träch­ti­gung der Bewe­gungs­fä­hig­keit im Stra­ßen­ver­kehr) oder „aG“ (außer­ge­wöhn­li­che Geh­be­hin­de­rung) im Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis ein­ge­tra­gen ist, besteht unter Umstän­den ein Anspruch auf einen Park­aus­weis für Schwer­be­hin­der­te. Damit kön­nen Sie bei­spiels­wei­se auf gekenn­zeich­ne­ten Behin­der­ten­park­plät­zen parken.
  5. Ver­güns­ti­gun­gen bei Rund­funk­ge­büh­ren : Schwer­be­hin­der­te Per­so­nen kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Ermä­ßi­gung oder Befrei­ung von den Rund­funk­ge­büh­ren beantragen.
  6. Arbeits­recht­li­che Vor­tei­le : Schwer­be­hin­der­te Men­schen genie­ßen einen beson­de­ren Kün­di­gungs­schutz und haben Anspruch auf Zusatzurlaub.

Bit­te beach­ten Sie, dass für eini­ge die­ser bestimm­ten Leis­tun­gen wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein müs­sen und es regio­na­le Unter­schie­de geben kann. Auch kann der Grad der Behin­de­rung nur ein Aspekt sein, es kön­nen auch bestimm­te gesund­heit­li­che Merk­ma­le (wie „aG“, „H“, „Bl“ oder „RF“) im Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis eine Rol­le spie­len. Es emp­fiehlt sich, sich an eine Bera­tungs­stel­le zu wen­den, um eine genaue Ein­schät­zung der Ihnen zuste­hen­den Leis­tun­gen zu erhalten.

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