Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 90 steht Ihnen eine Reihe von Vergünstigungen zu – besonders wichtig für Autofahrer sind die Kfz-Steuervergünstigung und mögliche Parkerleichterungen. Die genauen Leistungen hängen jedoch von den im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen ab und sind nicht automatisch gegeben.
Das Wichtigste in Kürze
- Entscheidend sind die Merkzeichen (G, aG, H, Bl, B, RF) – der GdB 90 allein löst viele Vorteile nicht aus.
- Kfz-Steuer: 100 % Befreiung bei aG, H oder Bl; bei G wahlweise 50 % Ermäßigung oder ÖPNV-Wertmarke.
- Behindertenpauschbetrag bei GdB 90: 2.460 € pro Jahr in der Steuererklärung.
- Der blaue EU-Parkausweis setzt aG oder Bl voraus – G allein genügt nicht.
- Arbeitsrecht: besonderer Kündigungsschutz + 5 Tage Zusatzurlaub.
Welche Kfz-Vorteile gibt es bei GdB 90?
Die Kfz-Steuervergünstigung hängt vom Merkzeichen ab: Mit aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H (hilflos) oder Bl (blind) erhalten Sie die vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer. Mit dem Merkzeichen G (erheblich gehbehindert) haben Sie die Wahl: entweder 50 % Steuerermäßigung oder die Wertmarke für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr – beides zusammen geht nicht. Der Antrag läuft über das Hauptzollamt; das Fahrzeug muss auf die schwerbehinderte Person zugelassen sein und darf grundsätzlich nur für ihre Fahrten genutzt werden. Zusätzlich honorieren einzelne Kfz-Versicherer den Schwerbehindertenstatus mit Nachlässen – ein Kfz-Versicherungsvergleich zeigt die Unterschiede, kostenlos und unverbindlich.
Vergünstigungen nach Merkzeichen
| Merkzeichen | Kfz-Steuer | ÖPNV | Parkerleichterung |
|---|---|---|---|
| G | 50 % Ermäßigung oder Wertmarke | Freifahrt mit Wertmarke (ca. 91 €/Jahr) | nein (ggf. orange Sonderregelung bei G+B mit hohem GdB) |
| aG | 100 % Befreiung | Freifahrt mit Wertmarke | blauer EU-Parkausweis |
| H | 100 % Befreiung | Freifahrt, Wertmarke kostenlos | nein |
| Bl | 100 % Befreiung | Freifahrt, Wertmarke kostenlos | blauer EU-Parkausweis |
| B | – | Begleitperson fährt kostenlos mit | – |
| RF | – | – | Rundfunkbeitrag ermäßigt (1/3) |
Welche Parkerleichterungen sind möglich?
Der blaue EU-Parkausweis für Behindertenparkplätze setzt das Merkzeichen aG oder Bl voraus – der GdB 90 mit Merkzeichen G genügt dafür nicht. Daneben gibt es die orangefarbene Parkerleichterung für bestimmte Gruppen (z. B. Merkzeichen G und B mit hohen Einzel-GdB-Werten an den Gliedmaßen): Sie erlaubt u. a. das Parken im eingeschränkten Halteverbot, nicht aber auf Behindertenparkplätzen. Beide Ausweise beantragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde Ihrer Gemeinde.
Welche weiteren Leistungen stehen Ihnen zu?
- Steuerlicher Pauschbetrag: Bei GdB 90 beträgt der Behindertenpauschbetrag 2.460 Euro jährlich (mit Merkzeichen H oder Bl: 7.400 Euro); zusätzlich gibt es eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (900 Euro bei G, 4.500 Euro bei aG/Bl/H)
- Öffentliche Verkehrsmittel: Mit Merkzeichen B fährt Ihre Begleitperson kostenlos mit; die eigene Freifahrt läuft über die Wertmarke (bei G/aG gegen Eigenanteil, bei H/Bl kostenlos)
- Rabatte beim Autokauf: Viele Hersteller gewähren Schwerbehindertenrabatte (ca. 15–25 % je nach Marke) beim Neuwagenkauf
- Rundfunkbeitrag: Mit Merkzeichen RF zahlen Sie nur ein Drittel des Beitrags
- Arbeitsrechtlicher Schutz: Besonderer Kündigungsschutz und Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub pro Jahr
- Rente: Möglichkeit der vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wie gehen Sie am besten vor?
Die meisten Leistungen sind an bestimmte Merkzeichen gebunden – der GdB von 90 allein reicht oft nicht aus. Überprüfen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis auf die eingetragenen Merkzeichen und beantragen Sie fehlende Merkzeichen ggf. beim Versorgungsamt (mit ärztlichen Befunden). Für die Kfz-Steuervergünstigung wenden Sie sich an das Hauptzollamt, für Parkerleichterungen an die Straßenverkehrsbehörde. Ihr Versorgungsamt bzw. die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung hilft, alle zustehenden Leistungen zu klären.
Häufig gestellte Fragen
Bin ich mit GdB 90 automatisch von der Kfz-Steuer befreit?
Nein. Die volle Befreiung gibt es nur mit Merkzeichen aG, H oder Bl. Mit Merkzeichen G können Sie zwischen 50 % Steuerermäßigung und der ÖPNV-Wertmarke wählen.
Darf ich mit GdB 90 auf Behindertenparkplätzen parken?
Nur mit blauem EU-Parkausweis – und den gibt es bei Merkzeichen aG oder Bl. Der GdB-Wert allein berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei GdB 90?
Der Behindertenpauschbetrag beträgt 2.460 Euro pro Jahr; bei den Merkzeichen H oder Bl sind es 7.400 Euro. Dazu kommt ggf. die Fahrtkostenpauschale von 900 bzw. 4.500 Euro.
Darf mein Partner das steuerbegünstigte Auto mitbenutzen?
Nur für Fahrten, die im Zusammenhang mit der schwerbehinderten Person stehen (z. B. Einkäufe für sie, Fahrten zu Terminen). Zweckfremde Nutzung gefährdet die Steuervergünstigung.
Bringt der GdB 90 Vorteile bei der Kfz-Versicherung?
Einzelne Versicherer bieten Nachlässe oder verzichten auf Zuschläge für Fahrhilfen-Umbauten. Ein Tarifvergleich mit Angabe des Status lohnt sich.