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Was steht mir bei 90 % Schwer­be­hin­de­rung zu?

Aktualisiert: 24. August 2026  ·  Veröffentlicht: 19. Juni 2023

Bei einem Grad der Behin­de­rung (GdB) von 90 steht Ihnen eine Rei­he von Ver­güns­ti­gun­gen zu – beson­ders wich­tig für Auto­fah­rer sind die Kfz-Steu­er­ver­güns­ti­gung und mög­li­che Park­erleich­te­run­gen. Die genau­en Leis­tun­gen hän­gen jedoch von den im Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis ein­ge­tra­ge­nen Merk­zei­chen ab und sind nicht auto­ma­tisch gegeben.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Ent­schei­dend sind die Merk­zei­chen (G, aG, H, Bl, B, RF) – der GdB 90 allein löst vie­le Vor­tei­le nicht aus.
  • Kfz-Steu­er: 100 % Befrei­ung bei aG, H oder Bl; bei G wahl­wei­se 50 % Ermä­ßi­gung oder ÖPNV-Wertmarke.
  • Behin­der­ten­pausch­be­trag bei GdB 90: 2.460 € pro Jahr in der Steuererklärung.
  • Der blaue EU-Park­aus­weis setzt aG oder Bl vor­aus – G allein genügt nicht.
  • Arbeits­recht: beson­de­rer Kün­di­gungs­schutz + 5 Tage Zusatz­ur­laub.

Wel­che Kfz-Vor­tei­le gibt es bei GdB 90?

Die Kfz-Steu­er­ver­güns­ti­gung hängt vom Merk­zei­chen ab: Mit aG (außer­ge­wöhn­li­che Geh­be­hin­de­rung), H (hilf­los) oder Bl (blind) erhal­ten Sie die voll­stän­di­ge Befrei­ung von der Kfz-Steu­er. Mit dem Merk­zei­chen G (erheb­lich geh­be­hin­dert) haben Sie die Wahl: ent­we­der 50 % Steu­er­ermä­ßi­gung oder die Wert­mar­ke für die Frei­fahrt im öffent­li­chen Nah­ver­kehr – bei­des zusam­men geht nicht. Der Antrag läuft über das Haupt­zoll­amt; das Fahr­zeug muss auf die schwer­be­hin­der­te Per­son zuge­las­sen sein und darf grund­sätz­lich nur für ihre Fahr­ten genutzt wer­den. Zusätz­lich hono­rie­ren ein­zel­ne Kfz-Ver­si­che­rer den Schwer­be­hin­der­ten­sta­tus mit Nach­läs­sen – ein Kfz-Ver­si­che­rungs­ver­gleich zeigt die Unter­schie­de, kos­ten­los und unverbindlich.

Ver­güns­ti­gun­gen nach Merkzeichen

Merk­zei­chen Kfz-Steu­er ÖPNV Park­erleich­te­rung
G 50 % Ermä­ßi­gung oder Wertmarke Frei­fahrt mit Wert­mar­ke (ca. 91 €/Jahr) nein (ggf. oran­ge Son­der­re­ge­lung bei G+B mit hohem GdB)
aG 100 % Befreiung Frei­fahrt mit Wertmarke blau­er EU-Parkausweis
H 100 % Befreiung Frei­fahrt, Wert­mar­ke kostenlos nein
Bl 100 % Befreiung Frei­fahrt, Wert­mar­ke kostenlos blau­er EU-Parkausweis
B – Begleit­per­son fährt kos­ten­los mit –
RF – – Rund­funk­bei­trag ermä­ßigt (1/3)

Wel­che Park­erleich­te­run­gen sind möglich?

Der blaue EU-Park­aus­weis für Behin­der­ten­park­plät­ze setzt das Merk­zei­chen aG oder Bl vor­aus – der GdB 90 mit Merk­zei­chen G genügt dafür nicht. Dane­ben gibt es die oran­ge­far­be­ne Park­erleich­te­rung für bestimm­te Grup­pen (z. B. Merk­zei­chen G und B mit hohen Ein­zel-GdB-Wer­ten an den Glied­ma­ßen): Sie erlaubt u. a. das Par­ken im ein­ge­schränk­ten Hal­te­ver­bot, nicht aber auf Behin­der­ten­park­plät­zen. Bei­de Aus­wei­se bean­tra­gen Sie bei der Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de Ihrer Gemeinde.

Wel­che wei­te­ren Leis­tun­gen ste­hen Ihnen zu?

  • Steu­er­li­cher Pausch­be­trag: Bei GdB 90 beträgt der Behin­der­ten­pausch­be­trag 2.460 Euro jähr­lich (mit Merk­zei­chen H oder Bl: 7.400 Euro); zusätz­lich gibt es eine behin­de­rungs­be­ding­te Fahrt­kos­ten­pau­scha­le (900 Euro bei G, 4.500 Euro bei aG/Bl/H)
  • Öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel: Mit Merk­zei­chen B fährt Ihre Begleit­per­son kos­ten­los mit; die eige­ne Frei­fahrt läuft über die Wert­mar­ke (bei G/aG gegen Eigen­an­teil, bei H/Bl kostenlos)
  • Rabat­te beim Auto­kauf: Vie­le Her­stel­ler gewäh­ren Schwer­be­hin­der­ten­ra­bat­te (ca. 15–25 % je nach Mar­ke) beim Neuwagenkauf
  • Rund­funk­bei­trag: Mit Merk­zei­chen RF zah­len Sie nur ein Drit­tel des Beitrags
  • Arbeits­recht­li­cher Schutz: Beson­de­rer Kün­di­gungs­schutz und Anspruch auf fünf Tage Zusatz­ur­laub pro Jahr
  • Ren­te: Mög­lich­keit der vor­ge­zo­ge­nen Alters­ren­te für schwer­be­hin­der­te Menschen

Wie gehen Sie am bes­ten vor?

Die meis­ten Leis­tun­gen sind an bestimm­te Merk­zei­chen gebun­den – der GdB von 90 allein reicht oft nicht aus. Über­prü­fen Sie Ihren Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis auf die ein­ge­tra­ge­nen Merk­zei­chen und bean­tra­gen Sie feh­len­de Merk­zei­chen ggf. beim Ver­sor­gungs­amt (mit ärzt­li­chen Befun­den). Für die Kfz-Steu­er­ver­güns­ti­gung wen­den Sie sich an das Haupt­zoll­amt, für Park­erleich­te­run­gen an die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de. Ihr Ver­sor­gungs­amt bzw. die ergän­zen­de unab­hän­gi­ge Teil­ha­be­be­ra­tung hilft, alle zuste­hen­den Leis­tun­gen zu klären.

Häu­fig gestell­te Fragen

Bin ich mit GdB 90 auto­ma­tisch von der Kfz-Steu­er befreit?

Nein. Die vol­le Befrei­ung gibt es nur mit Merk­zei­chen aG, H oder Bl. Mit Merk­zei­chen G kön­nen Sie zwi­schen 50 % Steu­er­ermä­ßi­gung und der ÖPNV-Wert­mar­ke wählen.

Darf ich mit GdB 90 auf Behin­der­ten­park­plät­zen parken?

Nur mit blau­em EU-Park­aus­weis – und den gibt es bei Merk­zei­chen aG oder Bl. Der GdB-Wert allein berech­tigt nicht zum Par­ken auf Behindertenparkplätzen.

Wie hoch ist der Steu­er­frei­be­trag bei GdB 90?

Der Behin­der­ten­pausch­be­trag beträgt 2.460 Euro pro Jahr; bei den Merk­zei­chen H oder Bl sind es 7.400 Euro. Dazu kommt ggf. die Fahrt­kos­ten­pau­scha­le von 900 bzw. 4.500 Euro.

Darf mein Part­ner das steu­er­be­güns­tig­te Auto mitbenutzen?

Nur für Fahr­ten, die im Zusam­men­hang mit der schwer­be­hin­der­ten Per­son ste­hen (z. B. Ein­käu­fe für sie, Fahr­ten zu Ter­mi­nen). Zweck­frem­de Nut­zung gefähr­det die Steuervergünstigung.

Bringt der GdB 90 Vor­tei­le bei der Kfz-Versicherung?

Ein­zel­ne Ver­si­che­rer bie­ten Nach­läs­se oder ver­zich­ten auf Zuschlä­ge für Fahr­hil­fen-Umbau­ten. Ein Tarif­ver­gleich mit Anga­be des Sta­tus lohnt sich.

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