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Was tun wenn Unfall­geg­ner nicht ver­si­chert ist?

Wenn Sie in einen Unfall ver­wi­ckelt sind, bei dem der Unfall­geg­ner kei­ne Ver­si­che­rung hat, gibt es eini­ge Schrit­te, die Sie befol­gen sollten:

  1. Poli­zei infor­mie­ren: Sie soll­ten in jedem Fall die Poli­zei rufen, um den Unfall zu mel­den, ins­be­son­de­re wenn der Unfall­geg­ner nicht ver­si­chert ist. Ein Poli­zei­be­richt kann spä­ter als Beweis für den Vor­fall die­nen und kann hel­fen, die Schuld­fra­ge zu klären.
  2. Infor­ma­tio­nen sam­meln: Ver­su­chen Sie, so vie­le Infor­ma­tio­nen wie mög­lich zu sam­meln. Dies beinhal­tet die per­sön­li­chen Infor­ma­tio­nen des Unfall­geg­ners, sowie die Kon­takt­da­ten von Zeu­gen. Machen Sie Fotos vom Unfall­ort und den betei­lig­ten Fahrzeugen.
  3. Mel­den Sie den Unfall Ihrer Ver­si­che­rung: Infor­mie­ren Sie Ihre eige­ne Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft über den Unfall und dass der ande­re Fah­rer nicht ver­si­chert ist. Sie kön­nen Ihnen wei­te­re Anwei­sun­gen geben und Ihnen bei der Abwick­lung des Scha­dens helfen.
  4. Ver­kehrs­op­fer­hil­fe in Anspruch neh­men: In Deutsch­land gibt es eine Ein­rich­tung namens Ver­kehrs­op­fer­hil­fe e.V., die Schä­den über­nimmt, wenn der Unfall­ver­ur­sa­cher nicht ver­si­chert ist. Sie tritt sozu­sa­gen als Ersatz­ver­si­che­rung auf.
  5. Anwalt kon­sul­tie­ren: In eini­gen Fäl­len kann es rat­sam sein, einen Rechts­an­walt zu kon­sul­tie­ren, um Ihre Rech­te zu klä­ren und mög­li­cher­wei­se Scha­den­er­satz­an­sprü­che gegen den nicht ver­si­cher­ten Fah­rer gel­tend zu machen.

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