„Große Fahrlässigkeit“ bezeichnet ein Verhalten, bei dem die notwendige Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Es handelt sich dabei um ein deutliches Missachten von Sicherheitsbedenken, das über einfache Fahrlässigkeit hinausgeht. Das heißt, eine Person handelt grob fahrlässig, wenn sie die Sorgfalt außer acht lässt, die unter den gegebenen Umständen erforderlich ist und die sie selbst in Anbetracht ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten beachten müsste.
In der Kfz-Versicherung kann grobe Fahrlässigkeit beispielsweise in folgenden Situationen vorliegen:
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Wenn der Fahrer alkoholisiert oder unter Drogen steht und einen Unfall verursacht, gilt dies in der Regel als grobe Fahrlässigkeit.
- Überfahren einer roten Ampel: Das Missachten von Verkehrsregeln, wie das Überfahren einer roten Ampel, kann ebenfalls als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden.
- Übermüdung oder Sekundenschlaf: Wenn ein Fahrer trotz erkennbarer Müdigkeit weiterfährt und dadurch einen Unfall verursacht, kann dies als grobe Fahrlässigkeit bewertet werden.
- Nutzung des Handys während der Fahrt: Das Benutzen des Handys während der Fahrt, ohne eine Freisprecheinrichtung zu verwenden, gilt als grobe Fahrlässigkeit.
- Überhöhte Geschwindigkeit: Wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten wird, kann dies als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden.
In allen diesen Fällen kann die Kfz-Versicherung ihre Leistungen kürzen oder vollständig verweigern, abhängig von den konkreten Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags. Einige Versicherungen bieten jedoch auch Tarife an, bei denen sie auf ihr Recht, die Leistungen bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen, verzichten. Dies wird häufig als „Verzicht auf die Einwand der groben Fahrlässigkeit“ bezeichnet.