Eine Teilkaskoversicherung bietet Schutz für bestimmte Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden, wie zum Beispiel:
- Diebstahl
- Glasbruch
- Schäden durch Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Schäden durch Zusammenstoß mit Haarwild
- Brand oder Explosion
Es gibt jedoch auch bestimmte Schadensfälle, die von der Teilkaskoversicherung typischerweise nicht abgedeckt werden. Dazu gehören:
- Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall: Wenn Sie zum Beispiel gegen einen Baum fahren und dabei Ihr Auto beschädigen, wird dies von der Teilkasko nicht übernommen.
- Vandalismus: Schäden, die durch Vandalismus entstehen, also wenn jemand absichtlich Ihr Auto beschädigt, sind in der Regel nicht durch die Teilkasko gedeckt.
- Schäden durch Verschleiß: Normale Abnutzung und Verschleiß, wie zum Beispiel ein kaputter Auspuff oder abgenutzte Bremsen, sind nicht durch die Teilkasko versichert.
- Schäden an Reifen: Schäden an Reifen, wie z.B. durch Plattfüße oder Reifenschäden durch Nägel, sind in der Regel nicht durch die Teilkasko abgedeckt, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit einem anderen, versicherten Schaden.
Für einen umfassenderen Schutz, einschließlich Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus, wäre eine Vollkaskoversicherung erforderlich. Denken Sie jedoch daran, dass die genauen Details von Versicherungsvertrag zu Versicherungsvertrag variieren können, daher ist es immer wichtig, die Bedingungen Ihrer spezifischen Police zu lesen und bei Unklarheiten Ihren Versicherungsanbieter zu kontaktieren.