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Was zahlt die Teil­kas­ko nicht?

Eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet Schutz für bestimm­te Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug, die nicht durch einen Unfall ver­ur­sacht wur­den, wie zum Beispiel:

  • Dieb­stahl
  • Glas­bruch
  • Schä­den durch Natur­ge­wal­ten wie Hagel, Sturm, Blitz­schlag oder Überschwemmung
  • Schä­den durch Zusam­men­stoß mit Haarwild
  • Brand oder Explosion

Es gibt jedoch auch bestimm­te Scha­dens­fäl­le, die von der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung typi­scher­wei­se nicht abge­deckt wer­den. Dazu gehören:

  1. Schä­den am eige­nen Fahr­zeug durch einen selbst­ver­schul­de­ten Unfall: Wenn Sie zum Bei­spiel gegen einen Baum fah­ren und dabei Ihr Auto beschä­di­gen, wird dies von der Teil­kas­ko nicht übernommen.
  2. Van­da­lis­mus: Schä­den, die durch Van­da­lis­mus ent­ste­hen, also wenn jemand absicht­lich Ihr Auto beschä­digt, sind in der Regel nicht durch die Teil­kas­ko gedeckt.
  3. Schä­den durch Ver­schleiß: Nor­ma­le Abnut­zung und Ver­schleiß, wie zum Bei­spiel ein kaput­ter Aus­puff oder abge­nutz­te Brem­sen, sind nicht durch die Teil­kas­ko versichert.
  4. Schä­den an Rei­fen: Schä­den an Rei­fen, wie z.B. durch Platt­fü­ße oder Rei­fen­schä­den durch Nägel, sind in der Regel nicht durch die Teil­kas­ko abge­deckt, es sei denn, sie ste­hen im Zusam­men­hang mit einem ande­ren, ver­si­cher­ten Schaden.

Für einen umfas­sen­de­ren Schutz, ein­schließ­lich Schä­den durch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder Van­da­lis­mus, wäre eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung erfor­der­lich. Den­ken Sie jedoch dar­an, dass die genau­en Details von Ver­si­che­rungs­ver­trag zu Ver­si­che­rungs­ver­trag vari­ie­ren kön­nen, daher ist es immer wich­tig, die Bedin­gun­gen Ihrer spe­zi­fi­schen Poli­ce zu lesen und bei Unklar­hei­ten Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter zu kontaktieren.

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