Wenn es bei einem Unfall zu einer Teilschuld kommt, bedeutet dies, dass beide beteiligten Fahrer einen Teil der Verantwortung für den Unfall tragen. Wie viel jedem Fahrer zur Verantwortung gezogen wird, hängt von den spezifischen Umständen des Unfalls ab und wird im Einzelfall von den Versicherungen und/oder den Gerichten entschieden.
In der Regel wird in solchen Fällen der Schaden auf Basis der festgelegten Schuldquoten verteilt. Wenn beispielsweise festgestellt wird, dass Sie zu 30 % für den Unfall verantwortlich sind und der andere Fahrer zu 70 %, dann würde Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung 70 % des Schadens des anderen Fahrers übernehmen und dessen Versicherung 30 % Ihres Schadens.
Für den Teil des Schadens, der Ihnen zugewiesen wird, wären Sie selbst verantwortlich, es sei denn, Sie haben eine Vollkasko-Versicherung. Die Vollkasko-Versicherung würde in diesem Fall auch Ihren Anteil am Schaden decken, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Regelungen und Prozesse je nach Land, Versicherungsbedingungen und den spezifischen Umständen des Unfalls variieren können. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, sich direkt an Ihre Versicherung oder einen Rechtsberater zu wenden.