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Was zahlt die Voll­kas­ko nicht?

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet den umfas­sends­ten Schutz für Ihr Fahr­zeug und deckt eine brei­te Palet­te von Schä­den ab, ein­schließ­lich Schä­den, die durch einen selbst­ver­schul­de­ten Unfall oder durch Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wur­den. Sie deckt auch alle Leis­tun­gen der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ab.

Es gibt jedoch eini­ge Scha­dens­fäl­le, die von der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung typi­scher­wei­se nicht abge­deckt wer­den. Dazu gehören:

  1. Schä­den durch Fahr­läs­sig­keit: Wenn Sie zum Bei­spiel alko­ho­li­siert fah­ren und dabei einen Unfall ver­ur­sa­chen, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung verweigern.
  2. Schä­den durch mut- oder bös­wil­li­ge Hand­lun­gen: Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den ab, die absicht­lich her­bei­ge­führt wurden.
  3. Schä­den durch Ver­schleiß: Schä­den, die durch nor­ma­len Ver­schleiß ent­ste­hen, sind nicht durch die Voll­kas­ko ver­si­chert. Bei­spie­le hier­für sind eine abge­nutz­te Kupp­lung oder defek­te Stoßdämpfer.
  4. Nicht geneh­mig­te Fah­rer: In der Regel deckt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung nur die Fah­rer ab, die in der Poli­ce auf­ge­führt sind. Wenn also jemand ande­res Ihr Auto fährt und einen Unfall ver­ur­sacht, kann es sein, dass die Ver­si­che­rung nicht zahlt.
  5. Ver­stö­ße gegen die Betriebs­er­laub­nis: Wenn Sie bei­spiels­wei­se mit abge­fah­re­nen Rei­fen oder über­la­de­nen Fahr­zeug fah­ren, kann die Ver­si­che­rung bei einem Unfall die Zah­lung verweigern.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Leis­tun­gen und Aus­schlüs­se von Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft und von Ver­trag zu Ver­trag vari­ie­ren kön­nen. Lesen Sie daher immer die Bedin­gun­gen Ihrer spe­zi­fi­schen Poli­ce sorg­fäl­tig durch und kon­tak­tie­ren Sie bei Unklar­hei­ten Ihren Versicherungsanbieter.

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