Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz für Ihr Fahrzeug und deckt eine breite Palette von Schäden ab, einschließlich Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall oder durch Vandalismus verursacht wurden. Sie deckt auch alle Leistungen der Teilkaskoversicherung ab.
Es gibt jedoch einige Schadensfälle, die von der Vollkaskoversicherung typischerweise nicht abgedeckt werden. Dazu gehören:
- Schäden durch Fahrlässigkeit: Wenn Sie zum Beispiel alkoholisiert fahren und dabei einen Unfall verursachen, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
- Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen: Die Vollkaskoversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die absichtlich herbeigeführt wurden.
- Schäden durch Verschleiß: Schäden, die durch normalen Verschleiß entstehen, sind nicht durch die Vollkasko versichert. Beispiele hierfür sind eine abgenutzte Kupplung oder defekte Stoßdämpfer.
- Nicht genehmigte Fahrer: In der Regel deckt die Vollkaskoversicherung nur die Fahrer ab, die in der Police aufgeführt sind. Wenn also jemand anderes Ihr Auto fährt und einen Unfall verursacht, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt.
- Verstöße gegen die Betriebserlaubnis: Wenn Sie beispielsweise mit abgefahrenen Reifen oder überladenen Fahrzeug fahren, kann die Versicherung bei einem Unfall die Zahlung verweigern.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und Ausschlüsse von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft und von Vertrag zu Vertrag variieren können. Lesen Sie daher immer die Bedingungen Ihrer spezifischen Police sorgfältig durch und kontaktieren Sie bei Unklarheiten Ihren Versicherungsanbieter.