In der Regel starten Fahranfänger mit der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0, wenn sie ihre erste eigene Autoversicherung abschließen. Nach einem Jahr unfallfreien Fahrens — und das beinhaltet auch die Zeit der Probezeit — wird man in der Regel in die SF-Klasse 1/2 oder 1 hochgestuft, abhängig vom jeweiligen Versicherer.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Probezeit, die in der Regel zwei Jahre beträgt, nicht direkt mit der SF-Klasse in Zusammenhang steht. Die SF-Klasse wird auf Basis der tatsächlich gefahrenen und bei der Versicherung gemeldeten unfallfreien Jahre bestimmt, unabhängig davon, ob man sich in der Probezeit befindet oder nicht.
Sollten Sie während Ihrer Probezeit einen Unfall verursachen, kann dies jedoch Ihre SF-Klasse beeinflussen, da Sie dann nicht mehr als unfallfrei gelten. In diesem Fall kann es sein, dass Sie in eine niedrigere SF-Klasse (manchmal auch als Malusklasse bezeichnet) eingestuft werden, was zu höheren Versicherungsprämien führt.
Bitte beachten Sie, dass die genaue Einstufung je nach Versicherungsunternehmen variieren kann. Bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation sollten Sie daher immer Ihren Versicherungsanbieter oder ‑makler kontaktieren.