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Wel­che SF-Klas­se nach Probezeit?

In der Regel star­ten Fahr­an­fän­ger mit der Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se) 0, wenn sie ihre ers­te eige­ne Auto­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Nach einem Jahr unfall­frei­en Fah­rens — und das beinhal­tet auch die Zeit der Pro­be­zeit — wird man in der Regel in die SF-Klas­se 1/2 oder 1 hoch­ge­stuft, abhän­gig vom jewei­li­gen Versicherer.

Es ist wich­tig zu wis­sen, dass die Pro­be­zeit, die in der Regel zwei Jah­re beträgt, nicht direkt mit der SF-Klas­se in Zusam­men­hang steht. Die SF-Klas­se wird auf Basis der tat­säch­lich gefah­re­nen und bei der Ver­si­che­rung gemel­de­ten unfall­frei­en Jah­re bestimmt, unab­hän­gig davon, ob man sich in der Pro­be­zeit befin­det oder nicht.

Soll­ten Sie wäh­rend Ihrer Pro­be­zeit einen Unfall ver­ur­sa­chen, kann dies jedoch Ihre SF-Klas­se beein­flus­sen, da Sie dann nicht mehr als unfall­frei gel­ten. In die­sem Fall kann es sein, dass Sie in eine nied­ri­ge­re SF-Klas­se (manch­mal auch als Malus­klas­se bezeich­net) ein­ge­stuft wer­den, was zu höhe­ren Ver­si­che­rungs­prä­mi­en führt.

Bit­te beach­ten Sie, dass die genaue Ein­stu­fung je nach Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men vari­ie­ren kann. Bei Fra­gen zu Ihrer indi­vi­du­el­len Situa­ti­on soll­ten Sie daher immer Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter oder ‑mak­ler kontaktieren.

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