In Deutschland stellt das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat dar und wird entsprechend geahndet. Nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) droht beim Fahren ohne Versicherungsschutz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und es kann ein Fahrverbot verhängt werden.
Außerdem kann der nicht versicherte Fahrer für alle Kosten aufkommen müssen, die durch einen von ihm verursachten Unfall entstehen. Diese Kosten können erheblich sein, insbesondere wenn Personen verletzt werden.
Es ist daher unbedingt zu empfehlen, immer sicherzustellen, dass ein gültiger Versicherungsschutz besteht, bevor man ein Fahrzeug führt.