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Wel­che Stra­fe beim Fah­ren ohne Versicherungsschutz?

In Deutsch­land stellt das Fah­ren ohne Ver­si­che­rungs­schutz eine Straf­tat dar und wird ent­spre­chend geahn­det. Nach § 6 des Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­set­zes (PflVG) droht beim Fah­ren ohne Ver­si­che­rungs­schutz eine Frei­heits­stra­fe bis zu einem Jahr oder eine Geld­stra­fe. Zudem kann die Fahr­erlaub­nis ent­zo­gen wer­den und es kann ein Fahr­ver­bot ver­hängt werden.

Außer­dem kann der nicht ver­si­cher­te Fah­rer für alle Kos­ten auf­kom­men müs­sen, die durch einen von ihm ver­ur­sach­ten Unfall ent­ste­hen. Die­se Kos­ten kön­nen erheb­lich sein, ins­be­son­de­re wenn Per­so­nen ver­letzt werden.

Es ist daher unbe­dingt zu emp­feh­len, immer sicher­zu­stel­len, dass ein gül­ti­ger Ver­si­che­rungs­schutz besteht, bevor man ein Fahr­zeug führt.

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