In Deutschland werden Punkte im Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) in Flensburg grundsätzlich dem Fahrer zugeschrieben, der den Verstoß begonnen hat, nicht dem Halter des Fahrzeugs.
Es ist dabei unerheblich, ob der Fahrer gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs ist oder nicht. Maßgeblich ist, wer den Verstoß begonnen hat.
Wenn beispielsweise ein Geschwindigkeitsverstoß mit einem geblitzten Fahrzeug begann, wird zunächst der Halter des Fahrzeugs ermittelt, da das Fahrzeug über das Kennzeichen zugeordnet wird. Der Halter erhält dann einen Anhörungsbogen, in dem er Angaben zur Person machen muss, die das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat.
Wenn der Fahrer ermittelt werden kann, wird ihm der Verstoß zur Last gelegt. Kann der Fahrer jedoch nicht eindeutig ermittelt werden, kann unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage für den Halter erfolgen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot können aber nur dem tatsächlichen Fahrer auferlegt werden, der den Verstoß begonnen hat.
Beachten Sie bitte, dass dies die allgemeine Regelung in Deutschland ist. In anderen Ländern kann die Regelung abweichen. Bei spezifischen Fragen oder Unklarheiten sollten Sie einen Rechtsberater oder Ihre örtliche Verkehrsbehörde konsultieren.