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Wer bekommt die Punk­te Hal­ter oder Fahrer?

In Deutsch­land wer­den Punk­te im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter (ehe­mals Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter) in Flens­burg grund­sätz­lich dem Fah­rer zuge­schrie­ben, der den Ver­stoß begon­nen hat, nicht dem Hal­ter des Fahrzeugs.

Es ist dabei uner­heb­lich, ob der Fah­rer gleich­zei­tig der Hal­ter des Fahr­zeugs ist oder nicht. Maß­geb­lich ist, wer den Ver­stoß begon­nen hat.

Wenn bei­spiels­wei­se ein Geschwin­dig­keits­ver­stoß mit einem geblitz­ten Fahr­zeug begann, wird zunächst der Hal­ter des Fahr­zeugs ermit­telt, da das Fahr­zeug über das Kenn­zei­chen zuge­ord­net wird. Der Hal­ter erhält dann einen Anhö­rungs­bo­gen, in dem er Anga­ben zur Per­son machen muss, die das Fahr­zeug zur Tat­zeit geführt hat.

Wenn der Fah­rer ermit­telt wer­den kann, wird ihm der Ver­stoß zur Last gelegt. Kann der Fah­rer jedoch nicht ein­deu­tig ermit­telt wer­den, kann unter Umstän­den eine Fahr­ten­buch­auf­la­ge für den Hal­ter erfol­gen. Punk­te in Flens­burg oder ein Fahr­ver­bot kön­nen aber nur dem tat­säch­li­chen Fah­rer auf­er­legt wer­den, der den Ver­stoß begon­nen hat.

Beach­ten Sie bit­te, dass dies die all­ge­mei­ne Rege­lung in Deutsch­land ist. In ande­ren Län­dern kann die Rege­lung abwei­chen. Bei spe­zi­fi­schen Fra­gen oder Unklar­hei­ten soll­ten Sie einen Rechts­be­ra­ter oder Ihre ört­li­che Ver­kehrs­be­hör­de konsultieren.

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