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Wer darf mit einem Aus­fuhr­kenn­zei­chen fahren?

Ein Aus­fuhr­kenn­zei­chen, auch bekannt als Zoll­kenn­zei­chen, ist ein tem­po­rä­res Kenn­zei­chen, das für Fahr­zeu­ge aus­ge­ge­ben wird, die in ein ande­res Land expor­tiert wer­den sol­len. Es ermög­licht das Fah­ren des Fahr­zeugs im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr für den Zweck der Ausfuhr.

Grund­sätz­lich darf jede Per­son, die im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis für die ent­spre­chen­de Fahr­zeug­klas­se ist, mit einem Fahr­zeug fah­ren, das ein Aus­fuhr­kenn­zei­chen hat. Es gibt kei­ne spe­zi­el­len Ein­schrän­kun­gen hin­sicht­lich der Natio­na­li­tät oder des Wohn­sit­zes des Fahrers.

Aller­dings ist zu beach­ten, dass die Ver­si­che­rung, die mit dem Aus­fuhr­kenn­zei­chen ver­bun­den ist, mög­li­cher­wei­se bestimm­te Bedin­gun­gen oder Ein­schrän­kun­gen in Bezug auf den Fah­rer haben könn­te, zum Bei­spiel in Bezug auf das Min­dest­al­ter oder die Erfah­rung des Fah­rers. Es ist daher wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass der Fah­rer die Bedin­gun­gen erfüllt.

Dar­über hin­aus soll­ten Sie sich auch über die Ver­kehrs­re­geln und ‑geset­ze in den Län­dern infor­mie­ren, durch die Sie mit dem Fahr­zeug fah­ren möch­ten, da die­se von Land zu Land unter­schied­lich sein können.

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