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Wer darf mit einem H‑Kennzeichen fahren?

Ein H‑Kennzeichen kann für Old­ti­mer aus­ge­ge­ben wer­den, auch für Fahr­zeu­ge, die älter als 30 Jah­re sind und sich in einem gut erhal­te­nen Ori­gi­nal­zu­stand befin­den. Es gibt kei­ne beson­de­ren Ein­schrän­kun­gen, wer mit einem sol­chen Fahr­zeug fah­ren darf.

Das bedeu­tet, dass jeder, der einen gül­ti­gen Füh­rer­schein für die ent­spre­chen­de Fahr­zeug­klas­se hat, grund­sätz­lich auch ein Fahr­zeug mit H‑Kennzeichen fah­ren darf. Es ist jedoch wich­tig, die Bedin­gun­gen der Kfz-Ver­si­che­rung zu beach­ten. Eini­ge Ver­si­che­run­gen könn­ten bei­spiels­wei­se Ein­schrän­kun­gen des Min­dest­al­ters des Fah­rers oder der defek­ten Fahr­leis­tung haben.

Beach­ten Sie bit­te auch, dass bei der Nut­zung eines Old­ti­mers mit H‑Kennzeichen beson­de­re Sorg­falts­pflich­ten bestehen kön­nen, da die­se Fahr­zeu­ge oft einen hohen mate­ri­el­len oder emo­tio­na­len Wert haben und unter Umstän­den schwer zu erset­zen sind.

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