Ein H‑Kennzeichen kann für Oldtimer ausgegeben werden, auch für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und sich in einem gut erhaltenen Originalzustand befinden. Es gibt keine besonderen Einschränkungen, wer mit einem solchen Fahrzeug fahren darf.
Das bedeutet, dass jeder, der einen gültigen Führerschein für die entsprechende Fahrzeugklasse hat, grundsätzlich auch ein Fahrzeug mit H‑Kennzeichen fahren darf. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen der Kfz-Versicherung zu beachten. Einige Versicherungen könnten beispielsweise Einschränkungen des Mindestalters des Fahrers oder der defekten Fahrleistung haben.
Beachten Sie bitte auch, dass bei der Nutzung eines Oldtimers mit H‑Kennzeichen besondere Sorgfaltspflichten bestehen können, da diese Fahrzeuge oft einen hohen materiellen oder emotionalen Wert haben und unter Umständen schwer zu ersetzen sind.